Formaldehyd
Laut Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 29.10.1999 sind Textilien, die mehr als 1.500 mg/kg an freiem Formaldehyd enthalten, mit dem Satz zu kennzeichnen: "Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das Kleidungsstück zur besseren Hautverträglichkeit vor dem ersten Tragen zu waschen." Betroffen sein können pflegeleicht ausgerüstete Textilien, v.a. aus Baumwolle, Leinen, Viskose, Modal und Naturfaser-Synthetik-Mischgeweben.