(mit Genehmigung des Bundeskartellamtes) Versandbedingungen der Deutschen Bekleidungswirtschaft Eine Empfehlung der Verbände BBI e.V. und BTE e.V. Vorwort Viele Unternehmen in der Bekleidungswirtschaft bedienen sich eigener Versandvorschriften, in denen Einzelheiten für den Bezug ihrer Waren detailliert aufgeführt sind. Die intensiven Anstrengungen um die Optimierung der Logistik haben so in den letzten Jahren dazu geführt, daß oftmals sehr unterschiedliche und sehr umfangreiche Versandvorschriften entstanden, die teilweise nur in Details, teilweise aber auch grundsätzlich von einander abweichen. Dies führt dazu, daß Lieferanten sich einer Vielzahl von unterschiedlichen Detailregelungen gegen übersehen, die entweder überhaupt nicht oder nur mit großem Kostenaufwand bedient werden können. Dies brachte Nachteile auf beiden Seiten - auch der Handel klagte darüber, mit den unterschiedlichen Lieferstandards verschiedener Lieferanten fertig werden zu müssen. Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) und der Bundesverband der Bekleidungsindustrie e.V. (BBI) haben deshalb gemeinsam ein Rationalisierungsprojekt zur "Vereinheitlichung der Versandbedingungen" initiiert. Unter repräsentativer Beteiligung, sowohl von Handels- als auch von Industrieseite, wurden innerhalb gemeinsamer Sitzungen die wichtigsten Kernpunkte der Versandvorschriften zusammengetragen und vereinbart. Sie wurden vom Bundeskartellamt genehmigt. Als Ergebnis dieses Projektes liegen die gemeinsam erarbeiteten Inhalte als Empfehlung der Verbände BBI und BTE vor. Die Aufgabe der Handelsunternehmen ist es nun, diese Empfehlung zu einem festen Bestandteil ihrer Versandvorschriften zu machen. Der aus diesem Projekt zu erzielende Nutzen steigt mit zunehmender Teilnehmerzahl. Daher empfehlen die Verbände Köln, im November 1999 Präambel Der Bundesverband Bekleidungsindustrie und der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels empfehlen den Unternehmen der Bekleidungsindustrie und des Textileinzelhandels die nachstehenden Versandbedingungen unverbindlich zur Verwendung im gemein- Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Inhalte der Beförderungs- und Begleitpapiere Lieferschein Folgende Angaben sollten Bestandteil des Lieferscheines sein: Zustellung des Lieferscheines Der Lieferschein sollte am letzten Karton bzw. an der letzten Griffeinheit außen in einer Lieferscheintasche angebracht werden. Definition: Griffeinheit Griffeinheiten sind als Zähleinheiten zu verstehen, wobei artikelabhängig eine Breite von 20 bis 25 cm oben angestrebt werden sollte. Speditionsauftrag Folgende Angaben sollten Bestandteil des Speditionsauftrages sein: Paketaufkleber für die kleinste verpackte Einheit Folgende Angaben sollten Bestandteil des Paketaufklebers für die kleinste verpackte Einheit sein: Paketaufkleber bei Speditionssendungen Griffeinheitsaufkleber beim Hängeversand Folgende Angaben sollten Bestandteil des Griffeinheitsaufklebers beim Hängeversand sein: Anbringung des Griffeinheitsaufklebers Die Griffeinheitsaufkleber sollten auf der linken Seite der Globalhülle angebracht werden (aus Sicht des Trägers eines Kleidungsstückes). Rechnung Folgende Angaben sollten Bestandteil der Rechnung sein: Anforderung an die Verpackung beim Hängeversand Für Kunststoff-(Folien-) verpackungen sollte das Material PE vorgesehen werden. Die Verpackungen sollten unbedruckt und mit einer Materialkennzeichnung nach DIN versehen sein. Die Globalhülle sollte nicht eingefärbt und unten verschlossen sein. Griffeinheitsaufkleber und Globalhülle sollten materialgleich sein, somit sollte auch für den Aufkleber das Material PE vorgesehen werden. Werden Bügel innerhalb einer Griffeinheit am Bügelhals zusammengefaßt, sollten die Umwicklungen leicht zu entfernen sein und keinerlei Rückstände hinterlassen. Der Käufer sollte nur in Ausnahmefällen, nach Vereinbarung, eine Einzelteilverpackung innerhalb der Globalhülle akzeptieren. Ausnahmefälle sollten sein: hochwertige Ware bzw. Ware, die qualitativen Schaden nehmen könnte, wie z.B. Kaschmir oder sehr helle Farben. Wenn eine Einzelteilverpackung nicht zu vermeiden ist, so sollte diese sortenrein zur Globalhülle sein, vorgesehenes Material: PE. Technische Abwicklung des Paketversandes über Paketdienstleister Für die Angabe der maximalen Anzahl Pakete pro Sendung sollte eine freie Zeile vorgesehen werden, die vom Käufer in Abstimmung mit dem Vertrags-Unternehmen ausgefüllt wird. Für die Angabe der maximalen Stapelhöhe sollte eine freie Zeile vorgesehen werden, die vom Käufer in Abstimmung mit dem Vertrags-Unternehmen ausgefüllt wird. Für die Angabe des Maximalgewichtes pro Paket sollte eine freie Zeile vorgesehen werden, die vom Käufer in Abstimmung mit dem Vertrags-Unternehmen ausgefüllt wird. Der Käufer sollte die Anlieferung in Mehrwegboxen akzeptieren, wenn die Rückholmethode mit ihm besprochen und vereinbart ist. Technische Abwicklung des Packstückversandes als Sammelgut oder Ladung Einwegpaletten sollten durch den Käufer abgelehnt werden. Bei Verwendung von Paletten sind Euro-Paletten erwünscht. Der Käufer sollte die Anlieferung in Mehrwegboxen akzeptieren, wenn die Rückholmethode mit ihm besprochen und vereinbart ist. Für die Angabe der maximalen Stapelhöhe sollte eine freie Zeile vorgesehen werden, die vom Käufer in Abstimmung mit dem Vertrags-Unternehmen ausgefüllt wird. Für die Angabe des Maximalgewichtes pro Paket sollte eine freie Zeile vorgesehen werden, die vom Käufer in Abstimmung mit dem Vertrags-Unternehmen ausgefüllt wird. Paletten sollten in geeigneter Weise gegen Zugriff gesichert werden (z.B. Verschweißen). Kommissionierung Wurde nicht ausdrücklich eine Filial-Kommissionierung vereinbart, sollten alle, die Sendung beinhaltenden Artikel, nach Artikel, sorten- und farbrein, nach Größen aufsteigend kommissioniert und verpackt werden.
BTE und BBI den beiden betroffenen Wirtschaftskreisen dringend
die Verwendung dieser Unterlage im gemeinsamen Geschäfts-
verkehr.
samen Geschäftsverkehr.
- Vollständige Adresse des Absenders
- Vollständige Adresse des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Frachtführer bzw. Spediteur
- Lieferschein-Nummer
- Lieferschein-Datum (Ausstellungsdatum)
- Frankatur: frei/unfrei
- Art der Verpackung: hängend, liegend oder Palette
- Datum des Kunden-Auftrages
- Kunden-Auftrags-Nummer
- Kunden-Artikel-Nummer gem. EAN International (ILN mit 14 Stellen)
- Produktbezeichnung / Produktnummer
- Lieferanten-Artikel-Nummer
- Stückzahl nach Größen und Farbe und/oder Farbnummer des Lieferanten, die der tatsächlichen Lieferung entsprechen sowie Gesamtstückzahl
- Vollständige Adresse des Spediteurs
- Speditionsauftrags-Nummer
- Vollständige Adresse des Absenders
- Vollständige Adresse des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Frankatur: frei / unfrei
- Datum der Übergabe an den Spediteur
- Für eine Absenderinformation sollte eine freie Zeile vorgesehen werden.
- Für eine Empfängerinformation sollte eine freie Zeile vorgesehen werden.
- Für eine Speditionsinformation sollte eine freie Zeile vorgesehen werden.
- Für eine Angabe zur Warengruppe sollte eine freie Zeile vorgesehen werden.
- Anzahl der Packstücke bzw. bei Hängeversand Anzahl der Teile (Bügel)
- Datum der Übernahme der Ware/Unterschrift des Frachtführers für die Vollständigkeit (sofern nicht auf separater Ladeliste)
- Beigefügte Dokumente (EUR 1 oder andere)
- Vollständige Adresse des Absenders
- Vollständige Adresse des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Anzahl der Packstücke und Numerierung im Sinne "3/5" (gleich 3 von 5 Paketen)
- Lieferschein-Nummer
- Vollständige Anschrift des Absenders
- Vollständige Anschrift des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Anzahl der Packstücke und Numerierung im Sinne "3/5" (gleich 3 von 5 Paketen)
- Vollständige Adresse des Absenders
- Vollständige Adresse des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Durchnumerierung der Griffeinheiten im Sinne "1,2,3,4,..."
- Lieferschein-Nummer
- Vollständige Adresse des Absenders
- Vollständige Adresse des Empfängers, im Bedarfsfall ergänzt um numerische Angaben (z.B. Filial-Nummer)
- Lieferschein-Nummer
- Summe der gelieferten Teile