Nickel
Bedarfsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Berührung kommen (z.B. Jeans-Nieten, BH-Schließen), dürfen nicht mehr als 0,5 µg/cm²/Woche Nickel freisetzen. Darunter fallen auch Gegenstände, die zwar mit nickelfreien Überzügen versehen sind, aber unter Tragebedingungen einen entsprechenden Abrieb erwarten lassen. Die Nickelfreiheit muss außerdem für zwei Jahre gewährleistet werden.