Wie auf die Unternehmensteuerreform 2008 reagieren? Zum 1. Januar 2008 traten weite Teile der Unternehmensteuerreform mit vielen neuen Änderungen in Kraft. Generelles Ziel dieser Reform ist die Verbesserung der Position Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Dieses Ziel soll durch eine Reihe von steuerentlastenden Gesetzesänderungen erreicht werden, z.B. eine einheitlich auf 3,5 Prozent reduzierte Gewerbesteuermesszahl. Das Problem dieses grundsätzlich positiven Ansatzes sind die notwendigen Gegenfinanzierungsmaßnahmen, welche die geplanten Steuerentlastungen auffangen sollen, z.B. durch eine Erweiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Tatsache ist, dass bei einer Reihe von Handelsunternehmen die Steuerreform zu Mehrbelastungen führen wird! So laufen z.B. viele Vorteile der Reform für den Handel ins Leere, weil vielfach nur geringe thesaurierungsfähige Gewinne im Unternehmen verbleiben, die zukünftig steuerbegünstigt sind. Andererseits trifft die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen den Handel mit hohen Innenstadtmieten besonders hart. Das bedeutet: Die Unternehmen des Modehandels müssen sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die eigene Steuerlast gründlich auseinandersetzen und Gestaltungsmöglichkeiten prüfen, um die Auswirkungen der Gesetzesänderungen bei Bedarf abzufedern. BTE-Fachdokumentation:
"Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 - Fakten, Auswirkungen und Gestaltungsvorschläge für den Modehandel"