|
Immer wieder überprüfen die staatlichen Überwachungsbehörden im Handel Bekleidung und Textilien auf bestimmte Dispersionsfarbstoffe. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe Dispersionsblau 1. Dispersionsblau 35, Dispersionsblau 106, Dispersionsblau 124, Dispersionsgelb 3, Dispersionsorange 3, Dispersionsorange 37/76 und Dispersionsrot 1. Hintergrund: Der Arbeitskreis "Gesundheitliche Bewertung von Textilhilfsmitteln und -farbmitteln" der Arbeitsgruppe "Textilien" des ehemaligen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin ist bereits vor mehreren Jahren zu der Auffassung gelangt, dass die Verwendung der genannten sensibilisierenden Dispersionsfarbstoffe nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher haben kann und die Konsumenten deshalb vor dem Heraustreten der Farbstoffe aus dem Textil zu schützen sind. Die Überprüfungen duch die deutschen Behörden basieren derzeit rechtlich auf § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Dieser "Gummi-Paragraf" besagt, dass nur Produkte verkauft werden dürfen, die die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung nicht schädigen. Der Nachweis der genannten Dispersionsfarbstoffe hat zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nach Angaben eines betroffenen Unternehmens wird der In-Verkehr-Bringer aber darauf hingewiesen, dass derartige Farbstoffe nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Von Seiten der Überwachungsbehörde wird im Anschluss auch überprüft, ob der Vertreiber entsprechende Maßnahmen getroffen hat. BTE-Tipp: Zur Sicherheit daher bei der Order vom Lieferanten den Verzicht auf die genannten Dispersionsfarbstoffe fordern. Ggf. sollten auch die eigenen Liefer- und Bezugsbedingungen entsprechend angepasst werden. Hinweis: Der Öko-Tex Standard 100 beinhaltet das Verbot der genannten und einiger weiterer Dispersionsfarbstoffe. Entsprechend gelabelte Ware kann daher in diesem Sinne bedenkenlos angeboten werden. BTE-Fachdokumentationen: "Rechtliche Bestimmungen und Empfehlungen für den Textil-, Schuh- und Lederwaren-Einzelhandel". |