
Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) fordern gemeinsam mit dem HDE Nachbesserungen bei der von der Politik geplanten Überbrückungshilfe III. Auch nach der jüngsten Anpassung der Hilfen würden die Besonderheiten der Modehandelsbranche z.B. im Hinblick auf Warenabschreibung nicht ausreichend berücksichtigt. Außerdem hätten sowohl größere Unternehmen als auch viele Einzelkaufleute und Personengesellschaften keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Nach aktueller Planung können Modehändler ab Mitte Februar unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Überbrückungshilfe III beantragen, die es u.a. ermöglichen soll, nicht mehr verkäufliche Saisonware zu Einkaufspreisen bewertet als Fixkosten geltend zu machen. Das bisher vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium dazu veröffentlichte „Term Sheet“ zeigt allerdings, dass noch viele Detailfragen offen sind und die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form vielen Modehandelsunternehmen gar nicht oder kaum hilft.
Unklar ist z.B. wie die Warenabschreibung im Detail berechnet werden soll. Nach aktueller Fassung gibt es im schlechtesten Fall nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt. Außerdem ist die Warenabschreibung nur Unternehmen erlaubt, die 2020 einen Verlust ausweisen. Viele Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind damit außen vor. Und Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Mio. Umsatz können die Überbrückungshilfe III gar nicht beantragen.
Die Verbände fordern deshalb u.a., dass
- die Vorschriften zur Warenbewertung überarbeitet und an die Realität angepasst werden. So sollte der vollständige Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge möglich sein;
- bestimmte Betriebsformen (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) sowie Großbetriebe und verbundene Unternehmen nicht diskriminiert werden;
- die Obergrenzen für die monatlichen Zuschussbeträge angehoben werden;
- die Schließungs- und Entschädigungszeiträume Tag-genau berücksichtigt werden;
- die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung gestrichen wird;
- Unternehmen, die bereits 2019 einen Verlust ausgewiesen haben, nicht automatisch von der Antragstellung ausgeschlossen sind.
HDE und BTE, aber auch die Landesverbände des Einzelhandels, arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen darauf hin, dass die politischen Entscheidungsträger die speziellen Probleme des Modehandels endlich besser verstehen und sich für weitere dringend notwendige Anpassungen der Wirtschaftshilfe öffnen.
Eine aktuelle Umfrage des HDE macht deutlich, dass die staatliche Unterstützung für den Handel in der Corona-Krise bei weitem nicht ausreicht. Bisher haben zwar 70 Prozent der vom Shutdown betroffenen Händler Hilfszahlungen erhalten. Mit durchschnittlich 11.000 Euro waren die ausgezahlten Summen aber viel zu niedrig, um damit das wirtschaftliche Überleben zu sichern. „Die staatlichen Coronahilfen waren im vergangenen Jahr meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das reichte in der Regel nicht mal für Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.