
Angesichts der von der Politik eingeführten 2G- und 2G-Plus-Regeln fordern HDE und BTE die Grenze des nachgewiesenen Umsatzverlustes von 30 Prozent auf 15 Prozent zu senken und die Höchstgrenze für den Bezug von Hilfen zu verdoppeln. Bei der Antragsstellung gilt es, einiges zu beachten.
Im Rahmen eines BTE-Webinars „Überbrückungshilfe III: Das müssen Sie für die Schlussabrechnung beachten!“ mit der Unternehmensberatung ‚fashionconsult‘ wurde 120 Teilnehmern ein Überblick über die aktuell geltenden Regelungen zu ÜBH III und ÜBH III plus gegeben. Einige zentrale Aussagen:
- Nach wie vor gibt es Interpretationsspielraum bei den FAQs. Das betrifft z.B. das Rausrechnen von Online-Umsätzen, was ggf. gut begründet werden muss.
- Die neue Bundesregierung scheint die Regelungen der Warenwertabschreibung tendenziell restriktiv interpretieren zu wollen. Selbst rückwirkende Änderungen bzw. Erläuterungen der FAQ sind nicht auszuschließen.
- Nicht klar ist, ob bei der Schlussabrechnung angesetzte Sortimente bzw. Bereiche, die zuletzt noch über EK verkauft werden konnten, herausgenommen werden dürfen. Dies ist für die vorgeschriebene Saldierung extrem relevant.
- Die aktuell bis Ende des Jahres geltende Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe IV entsprechen grundsätzlich denen der Überbrückungshilfe III Plus. Allerdings werden bei der Überbrückungshilfe IV selbst bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent nur bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet, was die Warenwertabschreibung unattraktiver macht.
- Für die Überbrückungshilfe III plus bzw. IV muss ein neuer Antrag gestellt werden (Antragsfrist: 31.3.2022).
- Bei der Liquiditätsplanung für 2022 müssen ggf. Teil-Rückzahlungen der Überbrückungshilfe berücksichtigt werden.
Fazit: Die Thematik ist nach wie vor komplex und überfordert viele „prüfende Dritte“, die als Folge viele strittige Punkte (zu) vorsichtig auslegen, so dass die ÜBH III-Potentiale ggf. nicht optimal ausgeschöpft werden. In solchen Fällen empfiehlt der BTE, sich Unterstützung von spezialisierten Unternehmensberatungen zu holen. Auch die Einzelhandelsverbände arbeiten zum Teil mit entsprechenden Spezialisten zusammen.