
Vor allem dank der anhaltenden Bemühungen des Handelsverbands Deutschland (HDE) wurde am 9. Juni eine Verlängerung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III beschlossen. Das ist ein Erfolg der politischen Lobbyarbeit der gesamten Einzelhandelsorganisation, zu der auch der BTE gehört.
Wirksam war in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung der Verbandsaktivitäten durch die Initiative „Das Leben gehört ins Zentrum“, die gemeinsam mit dem HDE durch Anzeigen und Aktionen auf die Nöte des innerstädtischen Handels aufmerksam gemacht hat und an der sich auch zahlreiche größere Unternehmen aus dem Modehandel beteiligen.
Konkret erreicht wurde eine Aufstockung der Höchstbeträge um einen sog. „Schadensausgleich“ von 40 Mio. Euro auf dann insgesamt 52 Mio. Euro sowie die Erhöhung der monatlichen Hilfe auf zehn Mio. Euro, was vor allem größeren Textil- und Schuhunternehmen hilft, die bislang oft nur einen Bruchteil ihrer erstattungsfähigen Fixkosten und Warenabschreibungen ansetzen konnten.
Wichtig ist, dass diese besondere Schadensregulierung auch rückwirkend für das Jahr 2020 und damit auch für den ersten Lockdown im März 2020 zur Anwendung kommt.
Neu kommt ein Personalkostenzuschuss hinzu, wenn Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt oder neu eingestellt werden.
Die FAQs zur Überbrückungshilfe werden aktuell überarbeitet. Eine Antragstellung wird noch im Juni möglich sein, so die Zusage aus dem BMWI. Aktuell arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium mit Unterstützung des HDE an der konkreten Ausgestaltung der Beispielrechnungen.
Der BTE empfiehlt, nicht unnötig mit der Antragstellung für die Überbrückungshilfe III zu warten. Die Entscheidung für eine Warenspende von Winterware muss ohnehin bis zum 30. Juni erfolgen.