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BTE-Webinar zur Überbrückungshilfe III: Antrag leider nicht trivial

Durch die kürzlich hinzu gekommene ÜBH III Plus wird die Beantragung staatlicher Unterstützungshilfen vielfach noch komplizierter. In einem BTE-Webinar klärte das Team der Unternehmensberatung Fashionconsult über die aktuellsten Bestimmungen auf und gab Tipps zur Beantragung. 150 Händler nutzten diese Gelegenheit, sich über die Antragstellung zu informieren.

 

Starke Resonanz auf das Webinar zur Überbrückungshilfe (ÜBH) III, welches der BTE am 15. Juni mit den Experten der Unternehmensberatung Fashionconsult veranstaltete: Mehr als 150 Teilnehmer hatten sich angemeldet, um sich von Fashionconsult-Gründer Leo Faltmann und seinem Team, das zu diesem Anlass auch noch von KATAG-Vorstandsmitglied Dr. Christian Freckem verstärkt wurde, über die neuesten Entwicklungen rund um die ÜBH III zu informieren.

Eines wurde schnell klar: Durch die kürzlich hinzu gekommene ÜBH III Plus wird die Beantragung vielfach noch komplizierter. Denn das Beihilferegime der EU wird nun noch um den sogenannten „Schadensausgleich“ ergänzt, wodurch die Förderhöchstbeträge um 40 Mio. Euro aufgestockt werden. Empfohlen wurde in diesem Zusammenhang, bei der Beantragung auf die Option der Kleinbeihilfe zu verzichten, um ggf. spätere anderweitige Förderungen somit nicht zu „verbrauchen“.

 

Aber auch bislang war die Antragstellung keinesfalls trivial. Immerhin wurde kürzlich zur Klarstellung ein ‚Anhang 4‘ mit einer Beispiel-Liste für geförderte Digitalisierungs-, Bau- und Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Hier sind zahlreiche Maßnahmen genannt, die für den Modehandel hochinteressant sind. Verwiesen wurde zudem noch einmal darauf, dass bei den förderfähigen Kosten gemäß Position 15 Marketing- und Werbekosten bis zur Höhe der in 2019 getätigten Ausgaben angesetzt werden können.

  

Großes Thema war zudem die Warenabschreibung, die bekanntlich etliche unklare Formulierungen enthält. Als bequemster Weg wurde hier die Warenspende genannt, die für Winterware allerdings bis zum 30. Juni getätigt sein muss. „Vor allem für hochmodische Ware ist dies nach unserer Einschätzung sinnvoll“, sagt Dr. Christian Freckem. Kritisch bewertete er dagegen die Überlegung, Winterware jetzt maximal abzuwerten und dann trotzdem in der nächsten Herbst/Winter-Saison regulär oder mit geringem Abschlag zu verkaufen. Denn in einem solchen Fall müssten die „Mehrerlöse“ nachgemeldet werden.

 

Wegen der komplizierten Antragstellung rät Dr. Freckem zudem, sich professionelle Unterstützung zu holen, um bei der ÜBH III alle sinnvollen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Immerhin können diese Kosten im Rahmen der ÜBH angesetzt werden. „Zur Not sollte man auch über einen Wechsel des Steuerberaters nachdenken.“

 

Abschließend empfohlen wurde, mit der Antragstellung für die ÜBH III nicht unnötig lange zu warten. Leo Faltmann: „Im Moment ist der Topf zwar noch gut gefüllt, aber gegen Jahresende kann das durchaus anders aussehen.“