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Beschluss BK mit RegChefs vom 21. Dezemb
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Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren spricht sich - ebenso wie der HDE - für die zeitnahe Einführung einer verfassungskonform ausgestalteten allgemeinen Impfpflicht mit klar
definierten Ausnahmen aus. Schließlich ist eine hohe Impfquote speziell für den Mode- und Textilhandel vor allem perspektivisch von existenzieller Bedeutung. Schließlich waren und wären wohl auch
in Zukunft Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit die größten Leidtragenden von Lockdowns und anderer Verkaufs-Beschränkungen, weil unterbliebene bzw. verschobene
Outfit-Einkäufe aufgrund des saisonalen Modewechsels in der Regel nur sehr begrenzt aufgeholt werden können und die Saisonware einem erheblichen zeitlichen Werteverfall unterliegt.
Aktuelle Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder
2021-02-12 BK-MPK FINAL.pdf
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Aktuelle Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder
18November2021BeschlussMPK.pdf
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Bei der Überbrückungshilfe III kommt es beinahe im Wochenrhythmus zu Änderungen und neuen Regelungen. Das hat zur Folge, dass die Strategien und Maßnahmen zur Erlangung der höchstmöglichen
Förderung immer wieder geprüft und ggf. geändert werden müssen. Das ist umso schwieriger, da viele Bestimmungen vor allem bezüglich der Warenabschreibung nach wie vor unklar formuliert sind und
Gestaltungsspielräume suggerieren. Einige Beispiele:
- Die Sonderregelungen zu Abschriften auf Warenbestände wurden zwar auf die Saison Frühjahr/Sommer 2021 ausgeweitet, dafür bleibt jetzt die Herbstware 2020 außen vor. Wie genau die
Unterscheidung zwischen Herbst- und Winterware erfolgt, war bei Redaktionsschluss unklar, da zumindest die Voraussetzungen bezüglich der Order- und Lieferzeitpunkte nicht geändert wurden.
- Der neue und durchaus attraktive Eigenkapital-Zuschuss setzt Umsatzeinbußen in Höhe von 50 Prozent über mindestens drei Monate voraus. Diesbezüglich müssen beim Umsatz also neue Höchstgrenzen
berücksichtigt werden.
Fazit: Jeder Antragsteller sollte jetzt in ständigem Austausch mit seinem Steuerberater die optimale Strategie für sein Unternehmen finden. Dazu müssen die Obergrenzen immer im Blick gehalten
werden, um nicht unnötig Geld zu verschenken. So kann es für den Eigenkapitalzuschuss sinnvoll sein, nicht alle Verkaufschancen auszuschöpfen, um unter der Umsatzgrenze von 50 Prozent zu bleiben.
Zudem muss ständig geprüft werden, ob sich die bestehenden Regelungen verändern. Die aktuellen Bestimmungen zur Überbrückungshilfe III findet man unter dem Link https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Rechtliche Ausgestaltung entscheidend
In den allermeisten Städten und Gemeinden müssen die Türen des stationären Textil- und Modehandels derzeit geschlossen bleiben. Erlaubt ist dort in der Regel laut neuem Infektionsschutzgesetz nur
noch „die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften“, das sog. Click & Collect.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es sich dabei um ein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 c Abs. 1 BGB handelt. Dies ist wichtig, da in einem solchen Fall besondere rechtliche
Bestimmungen gelten. So muss der Händler dem Verbraucher dann z.B. ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen und ihn vorher entsprechend belehren.
Entscheidend für die rechtliche Beurteilung ist, ob der Kaufvertrag bereits vor der Abholung rechtswirksam geschlossen wurde (Buy & Collect) oder es sich lediglich um eine unverbindliche
Reservierung der Ware handelt (Click & Reserve). Im ersten Fall gelten dann für den Händler alle Verpflichtungen eines normalen Online-Geschäftes gemäß Fernabsatzgesetz. Dies ist insbesondere
in folgenden Fällen anzunehmen:
- der Kaufvertrag wurde durch Betätigen eines Bestell-Buttons geschlossen,
- der Kunde hat die Ware bereits bezahlt oder
- der Händler hat den Kauf vorab per Mail bestätigt (Ausnahme: Eingangsbestätigung).
Trotzdem gibt es hier immer noch rechtliche Graubereiche. So hat sich kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 6 U 181/19) mit einem Fall beschäftigt, bei der ein Händler die Möglichkeit
einer „verbindlichen Vorbestellung“ der Ware im Internet anbot. Das OLG bewertete dies als Fernabsatzgeschäft, da die AGB mit dem abweichenden Hinweis dem Kunden erst nach dem Absenden der
Reservierung bekannt gemacht wurden. Allerdings liegt für diesen und vergleichbare Fälle noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor.
Fazit: In den allermeisten Fällen dürfte es sich beim Click & Collect-Service des Textil- und Modehandels um eine Online-Reservierung handeln. Da der Kunde die Ware bei der Abholung aber in
der Regel nicht anprobieren kann, empfiehlt sich dafür die Gewährung einer großzügigen Umtausch- bzw. Rückgabefrist. Um Missbrauch zu unterbinden, sollte man dann allerdings auf der Website
und/oder im bzw. am Geschäft darauf hinweisen, dass die Ware lediglich anprobiert werden darf und eine weitergehende Nutzung nicht gestattet ist.
Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel nun endgültig die dritte Katastrophen-Saison in
Folge. Das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe,
da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden
Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen
vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum
Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
Überdies sind die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher
von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die
Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem wird nur extrem selten die bei
der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet
Pangels.
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, endlich sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer
dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“
Bekanntlich hat die Bundesregierung ein verschärftes Infektionsschutzgesetz beschlossen, das in der vorliegenden Version angesichts der bundesweit steigenden Inzidenzen zur Folge hätte, dass der
Textilfachhandel auf unabsehbare Zeit komplett geschlossen bleiben müsste. Auch Formate wie die Abholung vorbestellter Ware („Click&Collect“) oder der Einkauf mit einem negativen Testergebnis
wären damit nicht mehr möglich. Dabei bestätigen sowohl das Robert Koch-Institut als auch andere renommierte Wissenschaftsinstitute, dass vom Einzelhandel nachweislich keine erhöhte
Infektionsgefährdung ausgeht. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen Beschränkungen des Einzelhandels sind somit völlig unverhältnismäßig und unter dem Gesichtspunkt der
Pandemiebekämpfung auch nicht zielführend.
Der BTE fordert daher alle Unternehmen der Textilbranche auf, ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten anzuschreiben und die dramatischen Folgen eines weiteren bzw. verlängerten und verschärften
Lockdowns zu schildern. Der HDE hat dazu einen Musterbrief erstellt, der nachstehend abrufbar ist.
Musterschreiben MdBs
20210414_IfSG_Musterschreiben_MdBs.docx
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Angesichts steigender Inzidenzen und der politischen Bemühungen um ein verschärftes Infektionsschutzgesetz drohen dem stationären Textil- und Modehandel weitere Verschärfungen. Vor diesem
Hintergrund kämpft der BTE zusammen mit dem HDE und der gesamten Einzelhandelsorganisation weiterhin vehement dafür, dass die Politik endlich wirksame Maßnahmen beschließt und nicht entgegen
wissenschaftlichen Erkenntnissen immer wieder den Handel ins Visier nimmt.
Wichtigstes Argument ist die Tatsache, dass das Einkaufen im Einzelhandel kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels also keinen sinnvollen
Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leistet. So hat es seit März 2020(!) keinen Corona-Ausbruch bei den rund drei Millionen Beschäftigten im Einzelhandel gegeben. Zudem hat die
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ende 2020 in einer gemeinsamen Untersuchung sogar ein
unterdurchschnittliches Infektionsrisiko für die Mitarbeiter festgestellt.
Auch für die Kunden ist das Infektionsrisiko beim Einkauf im Einzelhandel gering. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU)
Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. So heißt es in einer aktuellen Untersuchung von
Verkehrswissenschaftlern der TU: „Eine Schließung des Einzelhandels, welcher bereits durch Masken, Schnelltests und reduzierte Personendichte abgeschirmt wird, bewirkt in unseren Simulationen
keinen messbaren Unterschied“. Zudem haben ganz aktuell Aerosol-Forscher die Politik vor falschen Pandemie-Maßnahmen gewarnt. Danach besteht die mit Abstand größte Ansteckungsgefahr bei längeren
Aufenthalten in geschlossenen Räumen, also im privaten Bereich, in Großraumbüros, Wohnheimen oder in Schulen.
Überdies entsprechen speziell im Textil- und Modehandel die Annahmen zum Shopping-Verhalten nicht der Realität. Der BTE hat recherchiert, dass die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum
situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden ausgehen (bei Lebensmitteln eine Stunde). Gemäß einer aktuellen BTE-Umfrage liegt die Besuchsdauer der
Kunden derzeit aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem wird nur extrem selten die bei der Studie
angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. Auf Nachfrage des BTE hat eine Verfasserin der Studie bestätigt, dass der R-Wert beim derzeitigen Shopping im Textil- und Modehandel damit
entsprechend deutlich niedriger als der bislang errechnete und publizierte Wert von 1,1 ist. Nach BTE-Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität aktuell bei maximal 0,5 liegen. Die Studie ist
unter https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/12578.2 veröffentlicht.
Der BTE regt an, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infektionsrisiko beim Mode-Einkauf immer wieder gegenüber den eigenen Kunden zu kommunizieren und damit Fehleinschätzungen vorzubeugen.
Der BTE und vor allem der HDE haben dies schon mehrfach in Pressemitteilungen getan, in den Medien und auch von der Politik wird dies jedoch oft ignoriert. Es ist daher zu befürchten, dass viele
Kunden das Infektionsrisiko beim Mode-Shopping weiterhin als zu hoch einschätzen!
Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften
reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für
Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der
Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen
Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der
aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und
Wert!“
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im
Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet
den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl
ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels:
„Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die
Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der
Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein
ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter
Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“
Die nochmalige Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März ist ein weiterer herber Schlag für den stationären Fashionhandel. Das Desaster der Fashionbranche wird sich trotz der von Verbänden und
einzelnen Unternehmen immer wieder vorgetragenen Argumente für sichere Öffnungsszenarien weiter fortsetzen. Nach Berechnungen des BTE werden dem stationären Fashionhandel selbst im
umsatzschwachen Februar jede Woche mehrere hundert Millionen Euro Umsatz verloren gehen. „Per Ende Februar dürften sich die Verluste des Winter-Lockdowns in den Textil-, Schuh- und
Lederwarengeschäfte damit auf rund 15 Mrd. Euro aufsummiert haben“, rechnet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Es ist der blanke Horror“, ergänzt Pangels.
Viele Händler und Unternehmen haben zwischenzeitlich auch ihre Rücklagen und Reserven aufgebraucht. Die Gefahr vermehrter Insolvenzen steigt von Tag zu Tag. Und vor allem auch die Mitarbeiter der
Branche haben immer mehr Angst um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze.
Im März wird sich diese Situation noch einmal dramatisch verschärfen. Denn der Start in die Frühjahrsaison und speziell die Wochen vor Ostern sind für die Fashionbranche eine der wichtigsten
Verkaufszeiträume. „Wenn die Geschäfte dann noch geschlossen sind, wird das vielen Fashionhändlern endgültig das Genick brechen und zusätzliche Leerstände in den Innenstädten hinterlassen!“,
prognostiziert Pangels.
Unverständlich ist die weitere Schließung der Geschäfte auch deshalb, weil zahlreiche und unabhängig voneinander erstellte Studien und Gutachten belegen, dass der stationäre Einzelhandel kein
Hotspot für Corona-Infektionen ist. Pangels: „Der Fashionhandel leistet also ein sinnloses Sonderopfer zur Pandemiebekämpfung, während so manch dubiose online Verkaufsplattform von der Politik
mit zusätzlichem Umsatz und Gewinn beglückt wird. Die Politik opfert derzeit die Fashionbranche auf dem Altar einer scheinbar einzig möglichen Strategie zur Covid-Bekämpfung: der Schließung von
Geschäften“.
Die Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III sind für den Fashionhandel zwar durchaus erfreulich, können aber bei weitem nicht die horrenden Umsatzausfälle und Verluste, die sich durch die
Geschäftsschließungen ergeben, ausgleichen.
Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) starten zusammen mit dem BTE-KompetenzPartner Hutter+Unger die Kampagne „Rettet meinen Arbeitsplatz“. Ziel ist es, die
politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung davon zu überzeugen, schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel zu verabschieden und damit
Hunderttausende Arbeitsplätze zu retten. Schließlich stehen in den drei Branchen aktuell 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Läden und fast einer halben Million Beschäftigten mit dem Rücken zur
Wand.
Im Mittelpunkt der heute startenden Kampagne steht der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Denn Zehntausende Geschäftsinhaber*innen und vor allem Hunderttausende Mitarbeiter*innen haben aktuell
Angst, ihre unternehmerische Existenz oder ihren Arbeitsplatz zu verlieren – und zwar ganz ohne eigenes Verschulden! BTE, BDSE und BLE rufen alle betroffenen Geschäftsinhaber*innen und
Mitarbeiter*innen auf, ihre berechtigten Forderungen auf folgenden Wegen zu kommunizieren:
- in Form von persönlichen Briefen der Inhaber und vor allem der Mitarbeiter an die Bundesregierung, speziell an das Bundesfinanz-, Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium,
- über eine Online-Petition, an der sich alle Chefs und Mitarbeiter*innen im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel beteiligen sollen und
- mit Hilfe eines Plakatmotivs, das im Schaufenster oder auch für Posts in den Social-Media-Kanälen genutzt werden kann.
BTE, BDSE und BLE haben dazu die Kampagnen-Website www.rettet-meinen-Arbeitsplatz.de mit Plakatvorlagen, Musterbriefe und der Online-Petition erstellt. Die Website enthält zudem eine Auflistung von 44
persönlichen, ökonomischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen, warum die Politik jetzt schnellstens wirksame Hilfen für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel freigeben muss.
BTE, BDSE und BLE appellieren an alle Unternehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, sich an der Kampagne zu beteiligen und ihre Mitarbeiter*innen zum Mitmachen zu ermutigen und
entsprechend zu unterstützen. Die drei Handelsverbände werden vor allem die Petition dazu nutzen, speziell die Verantwortlichen in der Bundesregierung zur Rettung der Unternehmen und
Arbeitsplätze aufzufordern. Motto: Zusammen sind wir viele!
Aktuelle Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder
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Riesige Verluste und gigantische Lawine unverkaufter Ware durch verlängerten Lockdown
Der beschlossene Lockdown bis mindestens Ende Januar wird zahlreiche Modegeschäfte, Schuhläden und Kaufhäuser in den Ruin treiben. Bereits die aktuelle Schließung hat zu dramatischen Einbußen
geführt. So hat der stationäre Fashionhandel nach ersten Hochrechnungen allein im Dezember mehr als die Hälfte seines Umsatzes verloren. „Für das Gesamtjahr 2020 gehen wir von einem historischen
Umsatzeinbruch von rund 30 Prozent aus“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Da die Kosten und vor allem der Wareneinkauf durch die langen Vorlaufzeiten
in der internationalen Lieferkette kaum angepasst werden konnten, stehen viele Geschäfte nunmehr vor dem endgültigen Aus.“
Zu den ausbleibenden Einnahmen, mit denen in den nächsten Wochen eigentlich die neue Frühjahrsware bezahlt werden müsste, gesellt sich ein gewaltiges Warenproblem. Durch den verlängerten Lockdown
wird sich nach Schätzungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) im stationären Handel bis Ende Januar eine riesige Lawine von einer halben Milliarde unverkaufter
Modeartikel auftürmen. „Allein die Umsatzverluste des gesamten Winter-Lockdowns dürften sich bis Ende Januar auf rund 10 Mrd. aufsummieren“, prognostiziert Pangels. „Durch den Wert- und
Preisverfall der Ware am Saisonende sind diese Einbußen später nicht mehr aufzuholen.“
Die drei Verbände registrieren als Folge eine massiv wachsende Welle der Wut und Empörung im Fashionhandel wegen unzureichender Hilfen der Politik. Viele Händler fühlen sich mittlerweile als
Bauernopfer für ausbleibende Erfolge der Politik bei der Pandemie-Bekämpfung. „Die Unternehmen haben registriert, dass es in ihrer eigenen Belegschaft und auch bei Kollegen keine nennenswerten
Infizierungen gab und ziehen daher die Sinnhaftigkeit des Lockdowns in Zweifel“ berichtet Pangels.
BTE, BDSE und BLE fordern daher von der Politik schnelle und ausreichende Kompensation und Unterstützung, die unbedingt auch die besondere Warenproblematik in der Modebranche berücksichtigt. Die
bisher angekündigten Hilfen sind dafür absolut unzureichend und bieten dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel keine Perspektive. „Die angekündigte Bazooka des Bundesfinanzministers
legt derzeit den stationären Fashionhandel und damit auch viele lebenswerte Innenstädte in Schutt und Asche“, schimpft Pangels. „Wenn die Politik nicht schnellstens umsteuert, gehen tausende
Geschäfte und damit zehntausende Arbeitsplätze allein im stationären Fashionhandel verloren!“
Pangels zusätzlich: „Strategien zur Bekämpfung/Eindämmung der Pandemie mit einer Halbwertszeit von zwei oder drei Wochen sind für den Fashionhandel tödlich. Es ist dringend Zeit für eine mittel-
und längerfristige Perspektive und vielleicht auch für ein Umdenken bezüglich der anzuwendenden Maßnahmen. Wir brauchen auch in der volatilen Pandemiephase ein gewisses Maß an Verlässlichkeit.“
Viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler richten aktuell einen eindringlichen Appell direkt an ihre/n Landtags- und Bundestagsabgeordneten vor Ort. Mit einem Modeartikel (z.B. Schal) aus der
aktuellen Winterkollektion als Geschenk an die/den Abgeordnete/n, der nun wegen des Lockdowns nicht verkauft werden kann, appellieren sie an die Verantwortung der Politik für den gesamten Mode-
und Innenstadthandel. In einem Begleitbrief machen sie dabei mit Fakten und Argumenten auf die brisante Lage des Unternehmens und einer gesamten Branche aufmerksam.
Diese persönliche Aktion wird von den Branchenverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begleitet und durch die regionalen Handelsverbände unterstützt. Hinweise:
- Die Adressen der lokalen Abgeordneten findet man unter https://www.abgeordnetenwatch.de.
- Für interessierte Händler haben BTE, BDSE und BLE ein Musterschreiben für einen beizulegenden Brief formuliert, das individuell angepasst werden kann.
Aktuelle Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder
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Aktuelle Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen/Regierungschefs der Länder
TOP 10 Bekämpfung der Corona-PandemieBe
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Aktuelle Beschlüsse Corona-Maßnahmen
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Übersicht der geltenden Corona-Bestimmungen in den Bundesländern
Uebersicht_Corona-Regelungen-Bundeslaend
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Ein Kleid oder einen Schuh anprobieren, über einen Stoff streichen, an Leder riechen – das alles sind zentrale sinnliche Erfahrungen, die man online nicht erleben kann. Doch sind diese
unmittelbaren Vorteile des stationären Fachhandels durch den – aufgrund von Corona noch einmal angeheizten - Boom des Online-Kaufs aus dem Fokus vieler Kunden geraten.
Die Handelsverbände haben daher unter der Führung des HDE Handelsverband Deutschland am 15. September mit der Signal Iduna die Kampagne „Nicht nur klicken, auch anfassen“ gestartet, um den
lokalen Handel zu stärken. Sie besteht u.a. aus fünf kurzen Filmen, die das Sehen, Fühlen, Riechen und (für den Outfitbereich eher unwichtige) Hören in den Mittelpunkt stellen. Konkret gezeigt
werden dabei Kleider, Stoffe und Schuhe. Hinzu kommen Gewinnspiele für Kunden und Händler. Weitere Themen rund um Digitalisierung oder Services werden folgen.
Wichtig: Textil- und Modehändler können die Kurzfilme kostenfrei auf ihrer Website zeigen oder auf ihren sozialen Kanälen teilen. Weitere Informationen unter www.anfassbargut.com oder www.nichtnurklicken.de.
Da die Überbrückungshilfe der Bundesregierung aufgrund der hohen Berechtigungshürden im Modehandel nicht ankommt, hat der HDE auch mit Unterstützung des BTE Nachbesserungen gefordert. Mit Erfolg!
Die intensiven Gespräche des HDE mit dem Bundeswirtschaftsminister und seinem Ministerium haben dazu geführt, dass die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung verlängert und ausgeweitet
werden. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Die wichtigsten Einzelheiten:
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle - Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei
zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis
August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), 60 Prozent der Fixkosten bei
einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40
Prozent Umsatzeinbruch).
Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.
Schlussabrechnung: Hier sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die Corona-Pandemie hat dem stationären Modefachhandel in der Saison Frühjahr/Sommer 2020 einen historisch einmaligen Umsatzeinbruch beschert. Nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband
Textil fielen die Umsätze von März bis August gegenüber 2019 um rund ein Drittel. „Boutiquen und Modehäuser haben damit im Vergleich zum Vorjahr etwa fünf Milliarden Euro Umsatz verloren“,
rechnet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels vor.
Gleichzeitig hat es eine massive Verschiebung in Richtung Online-Shopping gegeben. Seit April hat der Online-Handel in jedem Monat im zweistelligen Prozentbereich zulegen können. Pangels: „Die
Schere zwischen stationärem Modehandel und Online-Handel ist damit weiter auseinander gegangen.“
Damit sich diese Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten nicht verfestigt, benötigt speziell der innerstädtische (Mode)Fachhandel bessere Rahmen- bzw. Verkaufsbedingungen. Absolut
unverständlich ist für Pangels in diesem Zusammenhang die Haltung der Gewerkschaft ver.di, die zuletzt mit Klagen etliche verkaufsoffene Sonntage verhindert hat.
Juristisch sind die Urteile zwar kaum angreifbar, die Gewerkschaft gefährdet mit ihrer starren und Umsatz verhindernden Haltung jedoch zahlreiche Arbeitsplätze speziell im beratungsorientierten
Modefachhandel. Denn aktuelle Daten aus dem Online-Handel belegen, dass der Sonntag der mit Abstand beliebteste Tag für den Modeeinkauf im Internet ist. „Es gibt also viele Kunden, die am Sonntag
Zeit und Lust zum Modeeinkauf haben“, folgert Pangels. Der BTE fordert ver.di daher auf, ihre derzeitige Blockadehaltung bei den noch anstehenden verkaufsoffenen Sonntagen aufzugeben, um die
Verluste der Unternehmen nicht noch weiter zu erhöhen.
Dabei befürwortet der BTE-Hauptgeschäftsführer keinesfalls eine vollständige Freigabe der Sonntage als Einkauftage. Vorstellen kann er sich bis zu 12 verkaufsoffene Sonntage, die auch ohne
Anlassbezug zulässig sein sollten. Pangels: „So könnte die Sonntags-Privilegierung des Onlinehandel zumindest abgemildert werden“.
Dass auch die Mitarbeiter im Modehandel dabei mitziehen, ist sich Pangels sicher. Nach einer aktuellen Umfrage der FDP-Fraktion im NRW-Landtag befürworten immerhin 54 Prozent der Beschäftigten im
Einzelhandel häufigere Sonntagsöffnungen wegen der Corona-Pandemie. „Vor einer Klage gegen einen verkaufsoffenen Sonntag sollte ver.di besser einmal die Mehrheitsmeinung der Mitarbeiter im
betroffenen City-Handel abfragen“, fordert Pangels.
Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder
aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des
Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in
Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich
massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.
Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten -
von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung
vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden
Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.
Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh-
und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien,
Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander
gegangen“.
Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und
Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit
auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes
Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und
Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.
Während viele Einzelhandelsbranchen nach Ende des Lockdowns die während der erzwungenen Geschäftsschließung verlorenen Umsätze aufholen konnten, bleiben der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel
weiterhin die großen Verlierer der Corona-Krise. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Textilien,
Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“ im Mai erneut stark, und zwar um 22,5 Prozent. „Aufgelaufen per Ende Mai liegen die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte beim Umsatz sogar um durchschnittlich
32,4 Prozent unter dem Vorjahr“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs von der Hauptgeschäftsführung der Handelsverbände Textil und Schuhe.
Wie dramatisch die Situation im Outfithandel nach wie vor ist, zeigt der Vergleich mit anderen Non-Food-Branchen. Einrichtungs- und Elektrogeschäfte liegen nach einer Aufholjagd beim Umsatz Ende
Mai nur noch knapp unter Vorjahr, der gesamte Online-Handel hat in den ersten fünf Monaten sogar um 17,5 Prozent zugelegt. „Die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte haben dagegen nach ersten
Hochrechnungen auch im Juni weiter an Umsatz verloren und sind damit weit von einer Normalität entfernt“, weiß Prof. Jacobs.
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass manche Outfit-Geschäfte die Senkung der MwSt. aktuell nicht an die Kunden weitergeben. Denn sie brauchen diese Einsparung, um ihre eigene Existenz
zu sichern - ähnlich wie die ebenfalls stark betroffene Gastronomie. Jacobs: „Dies ist auch ein kleiner Beitrag zum Erhalt attraktiver Innenstädte, die immer noch erheblich unter der Corona-Krise
leiden“.
Ohnehin profitierten die Kunden während der vielerorts schon gestarteten ersten Reduzierungs-Phase von den saisonüblichen Rabatten. „Durch die aktuellen Preisnachlässe und Kundenkarten-Rabatte
wir die MwSt.-Senkung überkompensiert“, konstatiert Jacobs.
Atemschutzmasken sind nicht nur beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben, sie haben sich mittlerweile sogar zu einem echten modischen Accessoire entwickelt. Immer mehr
Modeschäfte verkaufen daher Atemmasken, die zum Teil sogar von ihren Stammlieferanten produziert werden (siehe z.B. www.germanfashion.net).
Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat angesichts dieser Entwicklung beschlossen, den Artikel „Atemmaske“ ab sofort neu in den BTE-Warengruppenschlüssel aufzunehmen. Im Detail sind das
die drei neuen Nummern 114116 (Herren), 124116 (Damen) und 130936 (Kids).
Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema)
zugeordnet werden können. Er steht (ohne Attribute) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen).
Hinweis: Kostenpflichtig bestellt werden kann eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als
auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert.
Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.
Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop.
Coronakrise für notwendige Maßnahmen nutzen
Die empfohlenen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise - Verlängerung der laufende FS-Saison, umfangreichere Reduzierungen erst ab Ende Juli und spätere Anlieferung der Herbstware - sind nicht
nur in diesem Jahr alternativlos. Die Modebranche muss vielmehr diese Gelegenheit unbedingt nutzen, um die Saisontaktung auch für die Zukunft bedarfs- und nachfrageorientierter zu gestalten. Für
den mittelständischen Fashionhandel und seine Lieferanten ist das die einzige Chance, künftig im Wettbewerb mit den hocheffizienten vertikalen Modeanbietern zu bestehen!
Die deutlich stärkere Bedarfsorientierung des Warenangebots ist für die allermeisten Modegeschäfte betriebswirtschaftlich absolut notwendig und hat sich in der Praxis bereits bewährt. Denn die
große Mehrzahl der Kunden kauft mittlerweile näher am Bedarf, was sich durch die Corona-Folgen noch verstärken dürfte. Es ist daher unabdingbar, den eingeschlagenen Weg weiter konsequent zu
verfolgen. Die Corona-bedingte Saisonverschiebung darf keine Ausnahme sein, sondern muss in den nächsten Jahren zur neuen Normalität werden!
Einher gehen muss dies mit einer Veränderung bei der Order. Zumindest für das marktstarke mittleren Genre reicht es dann, die Orderbudgets für FS 2021 ab Anfang August zu bearbeiten und im Laufe
der ersten beiden Augustwochen festzulegen. Denn erst zu diesem Zeitpunkt ist eine realistische Einschätzung des Saisonverlaufs FS 2020 sowie ein Ausblick auf das restliche Jahr möglich, mit der
sich letztendlich erst das Jahr 2021 fundiert planen lässt.
Daraus folgend ist eine Kollektions-Sichtung und Ordervergabe für FS 2021 nicht vor Mitte August beginnend durchführbar. Für die Order HW 2021 macht eine Überarbeitung der HW-Budgets dann erst
Anfang Februar Sinn. Der Sichtungs- und Orderzeitraum HW 2021 darf daher im konsumigen Markt nicht vor dem 15. Februar beginnen.
Zudem muss die gesamte Branche unbedingt an Schnelligkeit zulegen. Speziell wenn in Europa oder angrenzenden Ländern produziert wird, muss eine kurzfristigere Reaktion auf neue Trends möglich
sein. Ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen Ordervergabe und Auslieferung sind im Vergleich zu schnellen vertikalen Anbietern absolut nicht konkurrenzfähig!
Fazit: Die Coronakrise muss unbedingt dazu führen, die vielfach kritisierte und für die meisten Kunden nicht nachvollziehbare Saisontaktung der Modebranche an die tatsächliche Nachfrage
anzupassen. Handel und Industrie können es sich nach dem Corona-Tiefschlag nicht mehr leisten, Preiskämpfe bereits vor dem Bedarfshöhepunkt auszufechten und damit existentiell notwendige
Renditepunkte zu verspielen. Messen und Orderzentren sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, sich der neuen Taktung anzupassen und ihre Veranstaltungen ggf. neu zu terminieren!
Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen die Lockerungsempfehlungen der Bundesregierungen, die in allen Bundesländern bereits zu entsprechenden Freigaben für
größere Handelsflächen von über 800 qm geführt haben. „Damit ist die sachlich nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Textil-, Schuh- und Warenhäusern endlich vorbei“, freut sich
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Ganz zufrieden mit der Umsetzung ist Pangels allerdings nicht. „Wir hätten uns die Freigaben bundesweit schon zu diesem Wochenende gewünscht“, kritisiert der BTE-Chef. Schließlich türmen sich in
den Lagern des Handels riesige Mengen unverkaufter Hosen, Jacken und Schuhe aus der Frühjahrssaison. Und zusätzlich wird aktuell auch noch die neue Sommerware ausgeliefert. „Deshalb zählt
momentan jeder Tag, damit das immense Warenproblem der Modebranche nicht noch dramatischer wird.“
Mit einem Ansturm der Kunden rechnet der BTE-Hauptgeschäftsführer allerdings nicht: „Wir haben in den Bundesländern, in denen bereits größere Modehäuser komplett öffnen durften, eine deutlich
unterdurchschnittliche Kundenfrequenz registriert.“ Abstands- und Hygieneregeln konnten so problemlos eingehalten werden.
BTE, BDSE und BLE gehen davon aus, dass die Kundenfrequenzen und die Umsätze auch in den nächsten Wochen nicht die Vorjahreswerte erreichen. Schließlich fehlt vielen Kunden nach wie vor der
Anlass, sich ein neues Outfit zuzulegen. „So lange größere Feiern und Feste eingeschränkt oder sogar verboten sind und Millionen Menschen im Homeoffice arbeiten oder sogar in Kurzarbeit sind,
rechnen wir mit deutlichen Einbußen“, berichtet Pangels. „Wir hoffen, dass mit Öffnung der Gastronomie aber wieder ein Stück weit Normalität und ‚Shopping-Erlebnis‘ in die Städte einzieht.“
Eine aktuelle Übersicht der geltenden Regelungen zum Mund-Nasen-Schutz („Maskenpflicht“) in den Bundesländern findet man auf der HDE-Internetseite. Die Übersicht wird laufend aktualisiert.
Am 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen gemeinsamen Beschluss zur Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur
Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst. Demnach können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Die Landesregierungen haben diesen gemeinsamen Beschluss durch entsprechende Verordnungen auf
Länderebene umgesetzt und konkretisiert.
Trotz der Ankündigung eines abgestimmten Vorgehens zwischen den Bundesländern ist im Ergebnis ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstanden. Diese betreffen u.a. die Frage, ob der
800 qm-Begrenzung auch durch die Absperrung von größeren Verkaufsflächen entsprochen werden kann. Aktuell widersprechen einer solchen Absperrmöglichkeit insbesondere Bayern, Sachsen und
Sachsen-Anhalt.
Am 30. April 2020 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über weitere Schritte zur Lockerung der geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens
beraten. Mit den nachfolgenden Vorschlägen möchte der Einzelhandel einen konstruktiven Beitrag für die bestmögliche
Gestaltung der vor uns liegenden Wochen leisten.
HDE Exit-Strategie
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Die BTE-Kampagne #mitAbstand erhält viel Zuspruch aus dem Handel. Bereits in der ersten Woche haben hunderte Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte die Motive heruntergeladen
und als Vorlagen für Plakate, Bodenaufkleber oder Posts bei Facebook, Instagram oder Pinterest verwendet. Die Nutzung ist kostenfrei.
Aufgrund der später eingeführten Maskenpflicht wurde die Kampagne am 24. April um entsprechende neue Motive ergänzt. Eine Variante ergänzt das bisherige Abstands-Motiv, ein zweites läuft unter
dem Slogan #maskhave.
Hinweis: Alle Vorlagen sind kostenfrei und dürfen auch für Anzeigen oder Posts bei Facebook, Instagram oder Pinterest verwendet werden. Sie stehen hier zum Download. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!
Der BTE appelliert an alle Textil- und Modegeschäfte, die sich ab nächste Woche ergebenden Möglichkeiten der Ladenöffnung zu nutzen! Es ist zwar damit zu rechnen, dass die Frequenzen deutlich
unter dem normalen Niveau bleiben und sich die Öffnung unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung kaum lohnt. Dennoch sollte der stationäre Handel damit gegenüber den Kunden und den politischen
Entscheidungsträgern deutlich signalisieren, dass er gerne wieder seine Tätigkeit aufnehmen und zur Versorgung der Bevölkerung, ohne Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus, beitragen möchte und
kann.
Der BTE fordert die Textil- und Modegeschäfte vor diesem Hintergrund nochmals auf, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten und diese auch gegenüber den Kunden verständlich zu kommunizieren!
Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich
behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen
können.
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und
Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche
isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach
Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte
Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“
Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt
jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.
Nachdem die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15.04 einen gemeinsamen Beschluss zur Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung
der COVID19-Epidemie gefasst haben, erlassen die Landesregierungen nun entsprechende Verordnungen, in denen die Beschlüsse umgesetzt und konkretisiert werden.
Auf der Grundlage der zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen hat der HDE eine vorläufige Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erstellt. Die
Beratungen in den Ländern dauern an und die Verordnungen werden zum Teil erst in den kommenden Tagen beschlossen. Der HDE wird die Übersicht daher im Intranet (Zugang erforderlich) laufend aktualisieren und bei Bedarf weiter ergänzen.
Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von
Mindestabständen.
Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere
Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im
spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten.
Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden. Außerdem dürfen die Motive auch für Anzeigen oder
Posts bei Facebook, Instagram oder Pinterest verwendet werden.
Hinweis: Alle Vorlagen stehen hier zum Download bereit. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen
den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!
Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn
diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht
öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.
Die Flächenbegrenzung ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen
und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem
Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“
Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung
geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“
Gerade für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist es wichtige, dass die Geschäfte jetzt möglichst schnell wieder öffnen dürfen. In einem Zehn-Punkte-Plan machen die
Einzelhandelsverbände, darunter auch BTE, BDSE und BLE deutlich, wo die Knackpunkte einer Exit-Strategie liegen. Sie fordern von der Politik, die Öffnung aller Einzelhandelsgeschäfte
schnellstmöglich zu genehmigen, sobald dies gesundheitspolitisch vertretbar ist. Es werden konkrete Vorschläge gemacht, wie eine schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb unter
Maßgabe der gestiegenen Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden möglich ist.
Gemeinsam mit seinen Landes- und Bundesfachverbänden betont der HDE in diesem Papier vor allem die große Bedeutung bundesweit einheitlicher Regelungen, die die Händler weder wegen ihrer
Branchenzugehörigkeit noch aufgrund der Größe ihrer Verkaufsflächen diskriminieren sollten. Um die zuletzt auf einen historischen Tiefststand gesunkene Konsumstimmung wieder in Schwung zu
bringen, fordern die Handelsverbände von der Politik u.a. die Ausgabe von Konsumschecks für die Bürgerinnen und Bürger sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Ferner geht es
um zusätzliche finanzielle Hilfen für den Einzelhandel, um eine zumindest zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten - insbesondere auch an Sonntagen - und Maßnahmen zur
Stärkung der Innenstädte. Näheres siehe pdf-Downloads.
Covid-19-Exit 10-Punkte-Plan
200409_COVID-19_Exit_10-Punkte-Plan.pdf
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Covid-19-Exit Forderungen
200409_COVID-19_Exit_Forderungen.pdf
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Covid-19-Exit Gesundheitsschutz
200409_COVID-19_Exit_Gesundheitsschutz.p
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Der aktuelle Shutdown im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel dürfte frühestens Ende April gelockert werden, möglicherweise aber auch erst im Laufe des Mai. Damit fehlt der gesamten
Fashionbranche ein Verkaufszeitraum von wahrscheinlich sechs bis acht Wochen, zumindest was das stationäre Business betrifft.
In der Textil- und Modebranche kursieren daher seit etwa zwei Wochen unterschiedliche Vorschläge, die Frühjahr/Sommer-Saison um rund sechs Wochen nach hinten zu verschieben. Dazu müssten z.B. die
Lieferungen von Herbstware später erfolgen, so dass mehr Zeit für den Verkauf von Sommerware im Einzelhandel besteht. Die in diesem Zusammenhang oftmals geforderte, befristete Wiedereinführung
eines gesetzlich vorgegebenen (späten) Schlussverkaufs ist nach Überzeugung der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) allerdings politisch nicht durchsetzbar. Auch
Appelle an die Branche, sich mit Preisaktionen zurückzuhalten, dürften die Solidarität unter den Handelsunternehmen und den direkt verkaufenden Markenlieferanten überstrapazieren, zumal sich
etliche Unternehmen nach dem Ende des Shutdowns erst einmal Liquidität verschaffen wollen oder müssen.
Allerdings sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler mit Bedacht die Prioritäten zwischen Liquidität und Rentabilität abwägen. Viele Marktteilnehmer kommen bei ihren Überlegungen zur
Exit-Strategie aktuell zu der Erkenntnis, dass ein differenziertes Vorgehen zielführend ist. Detailentscheidungen müssen auch davon abhängig gemacht werden, zu welchem Zeitpunkt
die Geschäfte wieder öffnen dürfen. BTE, BDSE und BLE plädieren daher für Folgendes:
- Die Verkaufssaison Frühjahr/Sommer (F/S) strecken und verlängern. Dazu gehört auch, Wareneingangstermine für Herbst/Winter (H/W) in Abstimmung mit den Lieferanten nach hinten zu schieben.
- Damit müssen auch die bisher bereits geplanten Marketingmaßnahmen für H/W zeitlich angepasst werden.
- Den Rotstift für F/S sehr gezielt und differenziert einsetzen. Wer heute Gutscheine für den Einkauf nach Wiedereröffnung verkauft, hat für spätere Kundenfrequenz gesorgt und vermutlich
weniger Druck, dann größere Rabatte gewähren zu müssen.
- Insbesondere bei Verträgen mit Rücksendeoptionen genau prüfen, welche Ware aktuell noch verkäuflich ist und welche nicht. Nur unkurante Ware rechtzeitig retournieren, aber hochaktuelle Ware
schnell in den Verkauf nehmen. In jedem Fall mit den Lieferanten über „Warenspülungen“ sprechen.
- Wenig modische F/S-Artikel ggf. einlagern und zu einem späteren Zeitpunkt (2021) wieder in den Verkauf geben. Dies muss im Bereich der Damenmode sicher vorsichtiger erfolgen als bei
Herrenbekleidung.
Der Schlüssel für ein vernünftiges saisonales Prozedere liegt auch bei den Lieferanten und deren Unterstützung ihrer Handelspartner. Allerdings sind die Geschäftsmodelle und
Lieferrhythmen der Markenanbieter sehr unterschiedlich und bedürfen daher einer differenzierten Betrachtung. Laut einem aktuellen Analyse- und Thesenpapier des BTE-KompetenzPartners
hachmeister+partner ist in diesem Zusammenhang das derzeit größte Problem die saisonal nicht mehr aktuelle und damit kaum mehr verkäufliche Ware aus den frühen Lieferterminen. Diese Ware sollte
ausgetauscht werden gegen aktuelle Ware oder adäquat vermarktet werden.
Mit dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung braucht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel top-aktuelle Ware, die konkurrenzfähig ist mit den Angeboten der Onliner und vertikalen Filialisten. Jeder
Händler braucht dazu individuelle Leitlinien pro Lieferant/Geschäftsmodell (z.B. vertikale Monatslieferanten, Ready-to-Wear Lieferanten, klassische Vororderlieferanten, Lieferanten mit
kompetenten NOS/ seasonal NOS-Angeboten), die allerdings von den Modehäusern, Schuhgeschäften und Lederwarenhändlern selbst erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Bei diesen
Lieferantengesprächen muss die Kernfrage geklärt werden, wie der behördlich verursachte Schaden partnerschaftlich in Grenzen gehalten werden kann.
Wichtig: Die Markenhersteller werden nur überleben, wenn auch die vielen kleinen und mittelgroßen Einzelhandelsunternehmen überleben. Aber auch der inhabergeführte Textil-,
Schuh- und Lederwarenhandel benötigt umgekehrt ein vielfältiges und leistungsfähiges Markenangebot, um sich im Wettbewerb – insbesondere auch gegenüber den vertikalen Ketten – weiterhin
profilieren und behaupten zu können. Der BTE KompetenzPartner hachmeister+partner arbeitet in Abstimmung mit BTE, BDSE und BLE sowie vielen Modehäusern und Lieferanten nach wie vor intensiv
daran, Leitplanken und Impulse für eine partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, wie mit den für Handel und Industrie existenzbedrohenden Herausforderungen umgegangen werden kann.
Tipp: Der Fashionhandel sollte überdies ausreichend KfW-Kredite beantragen, damit der Liquiditätsdruck und damit der Zwang zu unnötigen Preisaktionen in der verbleibenden
Sommersaison abgefedert wird. Die Darlehen werden nun – ein Erfolg auch der intensiven politischen Bemühungen der Einzelhandelsverbände – unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 Prozent staatlich
abgesichert! Damit entfällt die übliche kritische Risikoprüfung durch die Hausbanken, welche sich bisher als Nadelöhr für rasche Zusagen von Notkrediten in der Corona-Krise erwiesen hatte.
Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020
aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel
verkaufen.
Dieses Szenario ist nach allen bekannten Marktdaten der Branche unhaltbar! Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In
dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als
Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null
gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.
Auch die Annahme, dass die Kundennachfrage aktuell stärker zu den Onlineshops wandert, ist nicht nachvollziehbar. Nach Recherchen des BTE sind derzeit auch die Online-Umsätze mit Bekleidung
rückläufig. So rechnet z.B. Zalando aktuell mit einem Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise. „Wir gehen daher aktuell davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung während des Shutdowns
um 60 bis 70 Prozent sinkt!“ schätzt Augustin.
Diese dramatischen Einbrüche sind aus mehreren Gründen nachvollziehbar. „Wer jetzt im Homeoffice arbeitet oder sogar in Kurzarbeit ist, denkt kaum über Modekäufe nach – auch nicht im Internet,“
weiß der BTE-Sprecher. Aktuell und perspektivisch fehlen zudem die üblichen Kaufanlässe, wie ein Familientreffen zu Ostern, den Osterurlaub oder der Tanz in den Mai. Dies trifft gleichermaßen
auch den Schuh- und Lederwarenhandel. „Es ist auch nicht zu erwarten, dass die nun unterbleibenden Käufe nach dem Ende des Shutdowns in größerem Maße aufgeholt werden, da sehr viele Verbraucher
dann weniger Geld zur Verfügung haben werden“.
Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel auch deshalb existenzbedrohend, weil sie in eine Phase fallen, in der es normalerweise keine größeren Rabattaktionen gibt. Aber
selbst das scheint sich durch den wachsenden Liquiditätsdruck und immer voller werdender Warenlager derzeit zu ändern, wie die Preisaktionen der letzten Tage im Onlinehandel zeigen. „Die
aktuellen Hilfen der Politik für den gesamten stationären Fashionhandel müssen daher dringend ausgebaut werden!“, fordert BTE-Sprecher Augustin.
Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister
Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen
Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären
Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.
In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen
mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere
Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:
- Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
- Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
- Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
- Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und
Lederwaren verkaufen dürfen.
Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von
Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen
führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend
und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!
BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein
Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und
Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:
- Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest
teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
-
Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten
unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
- Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte
Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte;
Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits
kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.
Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen
im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel
bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Zusätzliches Problem: Da im Modehandel eine kontinuierliche Warenbelieferung mittlerweile die Regel ist, bekommen die Geschäfte in den nächsten Wochen vertragsgemäß weiterhin neue Ware geliefert
- trotz geschlossener Läden! „Je länger die Schließung dauert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Ware noch verkauft werden kann“, weiß Pangels. Denn durch den modischen Wechsel lassen
sich Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion im Sommer kaum noch verkaufen. „Allein der Wertverlust der Ware ist für viele Händler ruinös!“
Die Folge sind gigantische Mengen unverkaufter Ware. Viele Geschäfte haben dafür nicht einmal Lagermöglichkeiten. „Sollte die Schließung über den April hinaus fortbestehen, rechnen wir nicht nur
mit tausenden Insolvenzen in Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche, sondern auch mit über einer Milliarde unverkaufter Artikel“, warnt Pangels. Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler brauchen daher
neben schnellen Krediten auch finanzielle Soforthilfen. „Der Staat könnte z.B. die Kosten für die bereits bezahlte Ware über einen Hilfsfonds übernehmen“, fordert Pangels.
Als Reaktion auf die Coronavirus-Krise wurde mit Allgemeinverfügungen der Länder die Schließung vieler stationärer Einzelhandelsgeschäfte angeordnet. Die von der Verfügung betroffenen Textil- und
Modehändler können damit über Wochen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen. Sie verlieren somit die Möglichkeit, ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen, und können in
dieser Zeit im stationären Vertriebskanal keine Umsätze erzielen. Gleichzeitig müssen sie aber ihre vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber den Vermietern grundsätzlich wie bisher erfüllen.
Es stellt sich daher die Frage, ob Einzelhandelsunternehmen gegenüber ihren Vermietern einen Anspruch auf Änderung eines bestehenden Mietvertrags haben könnten, soweit sie in Folge der
gesetzgeberischen Restriktionen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen dürfen, daher keine Möglichkeit zum Verkauf an Verbraucher haben und mit dem Mietobjekt keine Umsätze
erzielen können.
Nach Meinung des HDE könnte sich in Anspruch auf Änderung des bestehenden Mietvertrags aus § 313 Abs. 1 BGB ergeben. Danach kann eine Partei die Anpassung des Vertrags verlangen, wenn sich
Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie
diese Veränderung vorausgesehen hätten. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, soweit einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen
oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Hinweis: Der HDE Handelsverband Deutschland hat für alle Mitglieder der Einzelhandelsorganisation, zur der auch der BTE gehört, ein Kurzgutachten zu diesem Themenkomplex
erstellt. Behandelt werden darin die Anspruchsvoraussetzungen (Geschäftsgrundlage, schwerwiegende Veränderung, Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag) und kommt zu dem Ergebnis, dass ein
Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung bestehen kann. Außerdem hat der HDE ein entsprechendes Musterschreiben an Vermieter erstellt. EHV-Mitglieder
können das Kurzgutachten und das Musterschreiben bei ihrem Einzelhandelsverband abrufen.
Alle Textil- und Schuhgeschäfte sind geschlossen, der Umsatz ist auf Null gesunken. Das Coronavirus hat die Fashion-Branche genauso heftig getroffen wie Gastronomie und Kultureinrichtungen.
Tausende Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser und damit ihre Lieferanten stehen vor dem Aus.
Die Fashion-Branche leidet aufgrund seiner saisonalen Produkte extrem stark unter den Auswirkungen der Coronakrise. Nahrungsmittel sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können
aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Sommer kaum noch verkaufen“, schildert BTE-Präsident Steffen Jost. „Insofern kann man Mode gut
als ‚verderbliche Ware‘ bezeichnen.“
Ein großes Problem der Fashionbranche ist zudem die lange, internationale Lieferkette. Selbst während der erzwungenen Ladenschließung wird neue Ware angeliefert, die bereits vor Monaten bei
den Lieferanten bestellt wurde und trotz fehlender Einnahmen angenommen und bezahlt werden muss. Eine Aussetzung der Belieferung ist schwierig, da die Industrie bei ihren Vorlieferanten in
der gleichen Situation ist. Partnerschaftliche Lösungen werden zwar diskutiert, sie verschieben das Problem aber lediglich. „Die Produzenten stehen vor großen Herausforderungen, weil bereits
die Beschaffung für die Herbstmode läuft und kostenintensive Verpflichtungen bestehen“, erklärt Gerd Oliver Seidensticker, Präsident des deutschen Modeverbandes GermanFashion.
Aufgrund dieser speziellen Situation steht eine ganze Branche mit Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in Handel und Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende
April werden zu zahlreichen Insolvenzen führen. „Wenn nicht spätestens im Mai die Geschäfte wieder öffnen, droht eine noch nie dagewesene Insolvenzwelle speziell von mittelständischen
Händlern und Lieferanten“, warnen Jost und Seidensticker.
Dramatisch werden die Folgen für die Innenstädte und Shoppinglagen. Wenn neben der Gastronomie Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser für immer ihre Türen schließen, werden die
Lebensqualität und das Gewerbesteueraufkommen in den Städten und Gemeinden massiv sinken. „Der Internethandel kann diese Lücke nicht einmal in Ansätzen schließen“, mahnt Jost.
Die Verbände BTE und GermanFashion fordern daher rasche Hilfen von der Politik. Ein finanzieller Schutzschirm wäre die beste Lösung. Nach Ende der erzwungenen Ladenschließung wären ebenso
neue unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen eine echte Hilfe. „Der stationäre Handel braucht jede sich bietende Gelegenheit zum Verkauf seiner Produkte, damit er auch künftig
noch am Standort bestehen und Arbeitsplätze in Handel und Industrie sichern kann!“, fordert der BTE-Präsident. Die Verbände werden mit einem konkreten Maßnahmenkatalog auf die Politik
zugehen.
Die KfW-Sonderkredite Corona sind bereits seit dem 24.03. abrufbar. Mehr Informationen finden sich auf die KfW-Homepage.
Der HDE hat am 19.03.2020 folgendes Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel veröffentlicht:
1. Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen
Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur
Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und
Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.
2. Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen
Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen
Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.
3. Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden
Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.
4. Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen
Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das
Infektionsschutzgesetz sein.
5. Gewerbemieten des Handels aussetzen
Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten. Außerdem sollte den Handelsmietern
zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313
BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.
6. Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern
haben.
Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte vonaktuell 450 € befristet auf 1000 €
angehoben werden, damit in dieser Krisensituationder erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt
werden kann.
7. Flächendeckende Logistik erleichtern
Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern
unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das
Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.
8. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten
Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der
Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.
Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle
Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.
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Die behördlichen Geschäftsschließungen in fast allen Bundesländern führen viele Textil- und Modegeschäfte an den wirtschaftlichen Abgrund. Oberstes Gebot ist jetzt, die Kosten zu drücken und die
Liquidität zu sichern. In diesem Zusammenhang müssen auch die Vermieter ihren Anteil leisten. „Vermieter dürfen die Coronakrise nicht ignorieren und weiter ihre üblichen Mieten verlangen“,
fordert BTE-Präsident Steffen Jost.
Am besten wäre es, wenn die Vermieter für die Zeit der erzwungenen Geschäftsschließungen auf ihre Mietforderungen komplett verzichten. Zumindest aber eine deutliche Kürzung ist unbedingt
notwendig. „Ansonsten werden viele Geschäfte die nächsten Monate nicht überstehen und wir werden eine explosionsartige Zunahme der Leerstände verzeichnen“, warnt Jost. Das kann nicht im Interesse
der Vermieter sein, da leere Läden keine Mieteinnahmen bringen und sogar das allgemeine Mietniveau drücken.
„Vor allem institutionelle Anleger und Vermieter müssen im eigenen Interesse jetzt ihre Renditeüberlegungen zurückstellen und die Existenzen ihrer Mieter retten“, mahnt der BTE-Präsident.
„Ansonsten schlachten die Vermieter die Kuh, die sie melken wollen!“
Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Textil- und Modehandel sind dramatisch. Die allermeisten Geschäfte haben in den letzten Wochen hohe zweistellige Umsatzeinbußen erlitten, die bereits
jetzt zu ersten Liquiditätsengpässen führen. Die bereits prognostizierten oder bereits beschlossenen Geschäftsschließungen werden die Situation noch einmal erheblich verschärfen.
Im Moment kann niemand seriös prognostizieren, wie lange die Corona-Krise andauert und ob sie nach einer zwischenzeitlichen Abschwächung nicht im Herbst erneut aufflammen wird. „Die gesamte
Textil- und Modebranche muss daher bereits jetzt Vorkehrungen treffen, damit die Chance besteht, dass Handel und Industrie im zweiten Halbjahr wieder in halbwegs ruhiges Fahrwasser geraten“,
empfiehlt BTE-Präsident Steffen Jost.
Denn bereits jetzt ist klar, dass am Ende der Frühjahr/Sommer-Saison hohe Verluste und viele Insolvenzen stehen werden, weil die aktuelle Ware nicht mehr verkauft werden kann. Jost: „Eine
Wiederholung dieser Situation im Herbst dürfte die vielfältige Struktur der Modehandels-Landschaft irreversibel schädigen!“
In dieser Situation müssen Handel und Industrie eng zusammenstehen und partnerschaftlich agieren. Es ist unabdingbar, dass die vor wenigen Wochen getätigten Order neu verhandelt werden.
Keinesfalls darf die Situation eintreten, dass ohne Absprache neue Herbstware geliefert wird, obwohl die Handelslager noch voll mit Frühjahrsware sind und gleichzeitig neue Infektionswellen durch
das Land rollen!
BTE-Präsident Steffen Jost appelliert daher eindringlich an die Partner in der Industrie, die Organisation der Lieferungen von Herbstware bereits jetzt mit dem Modehandel abzustimmen. „Um die
Existenz von kleinen, mittleren und auch größeren Modehändlern nicht noch stärker aufs Spiel zu setzen, darf es hier keine Denkverbote geben.“ Andernfalls wird es eine noch stärkere
Insolvenzwelle geben, die auch nicht im Interesse der Lieferanten sein kann. „Ein Modehandel, der im Wesentlichen nur noch aus Vertikalen und großen Onlinern besteht, führt für die allermeisten
Markenproduzenten zu großen Problemen“.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat massive Auswirkungen für die Lieferkette in der Mode- und Textilbranche, die in dieser Form und Intensität neu sind. Der BTE hat daher dieses Infoblatt mit den
wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Themenkomplex erstellt. Die rechtlichen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet, sind aber ohne Gewähr.
1. Ist das Coronavirus als „höhere Gewalt“ einzustufen?
Epidemien oder sonstige Ausbrüche von Krankheiten und Seuchen können grundsätzlich einen Fall höherer Gewalt darstellen, wie ihn sog. Force Majeure-Klauseln in vielen Lieferverträgen vorsehen.
Gemeinhin wird damit ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis
verstanden. Tritt ein solches Ereignis „höherer Gewalt“ ein, wird die dadurch betroffene Vertragspartei temporär oder sogar dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht frei, ohne dass die
andere Vertragspartei deswegen grundsätzlich Schadensersatz verlangen könnte.
Die WHO hatte den Ausbruch des Coronavirus bereits am 30.1.2020 zur "Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt und
Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen. Am 11.03.2020 hat die WHO-Generaldirektion die Situation zu Erkrankungen mit dem Coronavirus zu einer Pandemie
erklärt. Damit dürfte das Coronavirus als „höhere Gewalt“ einzustufen sein.
Liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor, so werden in der Regel als Rechtsfolge die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit. Auf „höhere Gewalt“ können sich Firmen, wie bereits erwähnt,
aber nur dann berufen, wenn unerwartete, nicht zu beeinflussende äußere Umstände eintreten, die sie daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Das erfordert einen entsprechenden Nachweis
der Unmöglichkeit sowohl für den Umstand, als auch für die Kausalität zum Lieferausfall. Lediglich eine Erschwernis reicht dafür ebenso wenig, wie ein bloßes Berufen auf das Coronavirus!
Der Lieferant hat den Kunden unverzüglich von (drohenden) Lieferausfällen infolge des Coronavirus zu informieren. Bei schuldhaftem Verzögern der Informationen können unter gewissen Umständen
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
In der Regel ist es sinnvoll, dass ein Einzelhandelsunternehmen seine Lieferanten in dokumentierter Art und Weise fragt, ob sie infolge des Coronavirus mit Lieferengpässen, Verzögerungen oder
sonstigen Problemen rechnen. Solche Nachfragen bei Lieferanten sollten in gewissen Abständen wiederholt werden. Hierzu ist für EHV-Mitglieder ein entsprechendes Musterschreiben auf Basis der
Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft verfügbar.
Angesichts der Vielfältigkeit der möglichen Sachverhaltskonstellationen lässt sich aber kaum allgemein festhalten, ob die Coronavirus-Epidemie zu einer Befreiung von Leistungspflichten führt.
Denkbar ist dies, auch wenn stets die Vereinbarungen zwischen den Parteien und die konkrete Betroffenheit der Parteien den Ausschlag geben.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst einmal die Sache einvernehmlich mit Ihrem Geschäftspartner/Lieferant zu klären und dabei die rechtlichen Hinweise zur „höheren Gewalt“ als Argumentationsgrundlage zu
verwenden, um zu einer für beide Vertragsparteien tragbaren Lösung zu kommen. Für den Abschluss künftiger Verträge raten wir Ihnen zur Aufnahme einer speziellen Klausel zur „höheren Gewalt“, die
spezifiziert, wann „höhere Gewalt“ vorliegt und was die konkreten Rechtsfolgen sind.
2. Wie viel Verzögerung der Lieferung muss ein Unternehmen akzeptieren?
Das kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Legt man die von der BTE miterstellten Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft als Vertragsgrundlage zu Grunde, gilt Folgendes:
Bei durch „höhere Gewalt“ verursachten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, wird die Lieferungsfrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung,
längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn dem Einzelhandelsunternehmen unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen
ist, dass die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann.
Ist die Lieferung nicht innerhalb der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt (5 Wochen = 35 Tage), wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt.
Nach Ablauf dieser Frist (insgesamt dann 47 Tage) kann das Unternehmen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Für versandfertige Lagerware und NOS-Ware – „Never-out-of-Stock“ –
beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage (insgesamt dann 40 Tage). Hierzu ist für EHV-Mitglieder ein entsprechendes Musterschreiben auf Basis der Einheitsbedingungen der Deutschen
Textilwirtschaft verfügbar.
3. Muss nicht gelieferte Ware dennoch bezahlt werden?
Grundsätzlich nein. Gegenseitige Verträge, zum Beispiel Kaufverträge, sind grundsätzlich Zug um Zug zu erfüllen. Das heißt, die Leistung (Lieferung der gekauften Sache) und die Gegenleistung
(Zahlung des vereinbarten Kaufpreises) haben gleichzeitig zu erfolgen (§ 320 BGB). Zug um Zug bezeichnet im deutschen Schuldrecht die Leistung, dass der Schuldner dem Gläubiger nicht unbedingt
verpflichtet ist, sondern der gegen ihn gerichtete Anspruch seinerseits von einer Leistung des Gläubigers abhängig ist. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung sind Gläubiger und Schuldner eines
Schuldverhältnisses jeweils nur dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn auch die Gegenseite das Erforderliche getan, also beispielsweise ihre Leistung angeboten hat. Sinn und Zweck der
Verpflichtung Zug um Zug besteht darin, dem einen am Güteraustausch Beteiligten einen Schutz davor zu gewähren, dass er seine Leistung erbringt, aber die Leistung des anderen nicht gleichzeitig
erhält.
Etwas anderes gilt z.B. beim Werkvertrag; ferner dann, wenn die Parteien etwas anderes vereinbaren (z.B. bei Arbeitsverträgen, bei denen zunächst Arbeitnehmer Leistungen erbringen müssen, bevor
Lohn oder Gehalt gezahlt werden, „im Nachhinein“ oder andersherum bei Miete, wo „im Voraus“ zu zahlen ist).
4. Es liegt der Fall vor, dass ein geschlossenes Einzelhandelsunternehmen von einem Lieferanten nicht vor Ort beliefert werden kann. Der Lieferant muss die Ware nunmehr zwischenlagern;
ihm entstehen dadurch zusätzliche (Lager) Kosten. Wer muss diese Kosten letztendlich tragen?
Ein Einzelhändler ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Tut bzw. kann er dies nicht ermöglichen, hat der Lieferant gem. §§ 293 und 304 BGB Ersatzanspruch auf die entstandenen Mehraufwendungen.
Hierbei kommt es im Falle der höheren Gewalt nicht auf ein Verschulden an.
5. Spielt es bei der Abwägung eine Rolle, wie wichtig die Ware für den Empfänger ist?
In der Regel ja, wenn es sich um ein zentrales Auftragsvolumen handelt und ohne die Lieferung der Verkauf der Ware nicht möglich ist. Dann ist dem Lieferanten prinzipiell mehr Zusatzaufwand
zumutbar, als wenn es sich um Ware handelt, bei der es nicht so wichtig ist, ob sie verspätet eintrifft.
Hierzu ist für EHV-Mitglieder ein entsprechendes Musterschreiben auf Basis der Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft verfügbar.
6. Haben Einzelhandelsunternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Lieferant wegen des Coronavirus nicht liefern kann?
Grundsätzlich nicht. Setzt der Lieferant jedoch keine zumutbaren Maßnahmen um, um trotz der Schwierigkeiten liefern zu können, kann eine Vertragsverletzung vorliegen und ein Anspruch auf
Schadensersatz oder zum Rücktritt entstehen. Einzelhandelsunternehmen sollten aber auch dann nicht einfach einen neuen Lieferanten suchen. Zunächst einmal sollte der Händler dem Lieferanten
schriftlich mitteilen, bis wann und warum er die Ware spätestens benötigt und mit ihm besprechen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Lieferung sicherzustellen. Geht der Lieferant darauf nicht
ein, sollte der Auftraggeber eine Mahnung verschicken. Reagiert der Lieferant auch darauf nicht, kann sich das Einzelhandelsunternehmen nach alternativen Lieferanten umsehen und die Zusatzkosten
– sofern der Lieferant zumutbare Maßnahmen hätte ergreifen können – nachträglich zurückfordern. Zahlt der Lieferant nicht, muss das Unternehmen klagen.
7. Ein Einzelhandelsunternehmen sollte also seinen Lieferanten vorab schriftlich informieren, um hinterher im Streitfall besser Chancen zu haben, Schadensersatz zu erhalten?
Ja, ansonsten kann der Lieferant sagen, dass er gar nicht wusste, wie dringend die Angelegenheit war und er – wenn er es denn gewusst hätte – natürlich zusätzliche Maßnahmen ergriffen hätte.
8. Können Schäden im Bereich Transport auch unter der Warentransport-versicherung gedeckt sein?
Es kann durchaus zu wirtschaftlichen Nachteilen durch Lieferfristüberschreitungen und Mehrkosten bei Transporten kommen, ohne dass notwendigerweise das Gut selbst beschädigt wird. Für die
Warentransportdeckung gilt, dass jeder Einzelfall anhand der Regelungen der jeweiligen Police zu prüfen ist. Für die Warentransportversicherungen des deutschen Marktes lässt sich aber allgemein
sagen:
In der Regel sind Schäden, die durch eine Verzögerung der Beförderung verursacht wurden, in der Warentransportversicherung ausgeschlossen.
Bei der Einbeziehung der Vermögensschadenklausel in den Versicherungsvertrag können allerdings auch Vermögensschäden gedeckt sein, wenn sich feststellen lässt, dass ein Verkehrsträger diese
Schäden „zu vertreten“ hat. Zwar ist die Haftung der Verkehrsträger national wie international der Höhe nach begrenzt, ansonsten aber vergleichsweise streng normiert. Es gibt daher guten Grund,
ein „Vertretenmüssen“ in solchen Fällen stets zu prüfen. Zwar ist in diesem Zusammenhang auch der Einwand „höherer Gewalt“ bzw. „Unvermeidbarkeit“ durch den Verkehrsträger zu bedenken, allerdings
muss man hierzu wissen, dass die Anforderungen an diesen Einwand kaum höher sein könnten. In der Praxis sind die Fälle eines erfolgreichen Berufens auf den Einwand der höheren Gewalt sehr selten.
Zu beachten ist, dass in der Warentransportversicherung der versicherte Zeitraum „Transport“ in der Regel nach 30 bzw. 60 Tagen des Stillstandes der Güter endet, sei es durch Nichtabnahme des
Käufers oder durch transportbedingtes Lagern der Güter. Eine Verlängerung der Deckung ist mit dem Versicherer meist vereinbar, erfordert aber rechtzeitiges Handeln.
Hinweis: EHV-Mitglieder können vom BTE formulierte Musterschreiben an Lieferanten bzgl. Lieferverzögerungen bei ihrem zuständigen Einzelhandelsverband anfordern.
Die Auswirkungen des Coronavirus/Covid 19 führen im Textil- und Modehandel zu weitreichenden Problemen und neuen Fragestellungen. Ein größerer Themenkomplex dreht sich dabei um die
Warenlieferungen bzw. die rechtliche Situation gegenüber den Lieferanten. Viele Händler fragen z.B. ob verspätet gelieferte Ware angenommen werden muss oder ob man Aufträge stornieren kann.
Grundsätzlich gilt hier: Entscheidend ist erst einmal, was im Kaufvertrag vereinbart wurde bzw. in den akzeptierten AGB des Lieferanten geregelt ist. In den üblichen Vertragsbedingungen der
Textil- und auch der Schuhbranche sind z.B. Nachlieferfristen vorgesehen. Speziell bei ausländischen Lieferanten gibt es aber oft abweichende Regelungen, die nicht selten nachteilig für den
Händler formuliert sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem die Frage, ob es sich bei der „Corona-Krise“ um höhere Gewalt handelt. Hier sind sich die Juristen mittlerweile einig, dass dies der Fall ist. Damit sind
z.B. Schadensersatzansprüche wegen Nicht-Lieferungen kaum möglich.
Der BTE rechnet aktuell damit, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. Zwangsschließungen eines Modehauses durch das örtliche Gesundheitsamt wegen eines Corona-Falles dürften künftig
keine Seltenheit sein. Die dann anfallenden Kosten können dann ggf. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes §§ 56 ff. von der zuständigen Behörde erstattet werden. Der BTE empfiehlt zudem, sich
mit dem Thema „Kurzarbeitergeld“ auseinanderzusetzen, dessen Beantragung vereinfacht werden soll. Mitgliedsunternehmen können sich bei entsprechenden arbeitsrechtlichen Fragen an ihren
zuständigen regionalen Einzelhandelsverband wenden.
Hinweise: Der BTE hat bereits am 9. März von der Politik unbürokratische Hilfen speziell für den Textil- und Modehandel gefordert. Schließlich lassen sich entgangene Mode-Umsätze später nicht
mehr aufholen, so dass eine Insolvenzwelle droht. Die zugehörige Pressemeldung finden Sie im nächsten Absatz.
Der Handel mit Textilien, Schuhen und Lederwaren ist aufgrund seines Saisongeschäftes mit modischen Wechseln besonders stark von einer umfänglichen Kaufzurückhaltung betroffen. Nahrungsmittel
sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können zumindest aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Herbst kaum noch verkaufen“, berichtet
Pangels. „Schon ab Mai/Juni wird das schwieriger, da die Kunden dann vor allem zu Artikeln aus den Sommerkollektionen greifen“.
Hinzu kommt: Aktuell sind die Warenlager in den meisten Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften voll, die Händler müssen die Rechnungen für die Waren jetzt bezahlen. Wenn die Kundennachfrage
ausbleibt, kommt es schnell zu Liquiditätsengpässen.
BTE, BDSE und BLE fordern daher rasche und unbürokratische Hilfen, damit die Folgen eines bundesweit drohenden Nachfrageeinbruchs nicht zu einer Schließungswelle speziell im stationären
Modehandel führt. „Kreditinstitute müssen schnelle Übergangskredite gewähren und die Politik muss kurzfristig den Bezug von Kurzarbeitergeld unbürokratisch ermöglichen“, fordert Pangels. Außerdem
appelliert er an die Gewerkschaft Verdi, bereits genehmigte Sonntagsöffnungen nicht kurzfristig zu torpedieren. „Der stationäre Handel braucht jetzt jede sich bietende Gelegenheit zum Verkauf
seiner Produkte, damit er auch künftig noch am Standort bestehen und Arbeitsplätze sichern kann!“
Das Coronavirus/Covid 19 und seine Auswirkungen stellen den Modehandel vor neue Probleme und führen zu Fragen von Kunden und Mitarbeitern. Im Folgenden einige Antworten auf Fragen, die den BTE
zuletzt erreicht haben:
- Nach Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren wie Lebensmittel oder sog. Bedarfsgegenstände (z.B.
Bekleidung, Schuhe) Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten. Diese Einschätzung gilt auch nach der jüngsten Veröffentlichung zur Überlebensfähigkeit der bekannten
Coronaviren durch Wissenschaftler der Universitäten Greifswald und Bochum.
- Laut dem Robert-Koch-Institut ist bislang keine Infektion durch Importwaren oder Postsendungen bekannt. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hält ein äußerliches Desinfizieren
daher für nicht erforderlich.
- Laut Europäischer Zentralbank (EZB) könnten wie bei der normalen Grippe und wie bei anderen Oberflächen neuartige Coronaviren auf Geldscheinen "für einen begrenzten Zeitraum" überleben. Die
Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus über Geldscheine sei aber "sehr niedrig im Vergleich zu anderen Oberflächen" wie etwa Türklinken. Vorsichtige können dem z.B. durch kontaktloses
Bezahlen mit einer entsprechenden EC-Karte aus dem Weg gehen.
- Sollte ein Geschäft aufgrund des Coronavirus geschlossen werden, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, da dies einen vorherigen Sachschaden voraussetzt. Entschädigungszahlungen
gibt es nur bei einer sog. Betriebsschließungsversicherung, die aber primär in der Gastronomie üblich ist.
Darüber hinaus empfiehlt der BTE, die eigenen Mitarbeiter über empfohlene Verhaltensweisen und Hygienemaßnahmen zu informieren, ohne unnötige Verunsicherung auszulösen. Zudem sollten Pläne für
den Fall erarbeitet werden, dass es zu vermehrten personellen Ausfällen kommt.
Hinweis: Allgemeine und arbeitsrechtliche Informationen zum Thema finden Sie unter https://einzelhandel.de/coronavirus.