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Branchenverbände erarbeiten EPR-System für Textilien - Gemeinsames Positionspapier zur Erweiterten Herstellerverantwortung veröffentlicht

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien wird die Branche in den kommenden Jahren vor grundlegende Veränderungen stellen. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Frage, wie die Systemausgestaltung und Finanzierung, aber auch zentrale Zielsetzungen wie Ressourcenschonung, ökologische Wirksamkeit, praktikable Rücknahmestrukturen und ein funktionierendes Marktumfeld in Deutschland umgesetzt werden können.  

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der BTE zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (textil+mode), dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. sowie dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) entschlossen, gemeinsam an einem Konzept für ein zukünftiges EPR-System zu arbeiten. Dabei sehen sich die betroffenen Branchen in der Verantwortung, die Ausgestaltung dieses Systems aktiv und federführend mitzugestalten.      

 

Besonders wichtig ist den beteiligten Verbänden dabei, dass der spezifische Charakter der Materialströme im Bereich Textilien und Bekleidung bei der Ausarbeitung des Systems unbedingt berücksichtigt wird. Denn Textilien unterscheiden sich in ihren Materialeigenschaften, Nutzungsphasen und Rücknahmewegen deutlich von anderen Stoffströmen, wie sie aus bisherigen EPR-Systemen bekannt sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten, branchenspezifischen Ansatzes.      

 

In sechs Punkten haben die Verbände gemeinsame Positionen formuliert, die für die künftige Ausgestaltung eines nationalen EPR-Systems für Textilien maßgeblich sind und im weiteren Verlauf weiterentwickelt werden sollen. Auszug:

      

1. Organisation des Systems - Die EPR-Organisation in Deutschland muss privatwirtschaftlich, wettbewerblich offen, ökologisch wirksam und zugleich einfach, effizient und bürokratiearm umgesetzt werden. Eine nicht gewinnorientierte und wettbewerbsneutrale Systemstruktur ist dabei anzustreben. Bei der Ausarbeitung eines Konzeptes ist es notwendig, alle beteiligten und betroffenen Akteure gleichberechtigt einzubinden.

   

Ziel der Struktur eines künftigen EPR-Systems muss es sein, zentrale Abläufe fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig muss die effektive Verfolgung von Trittbrettfahrern, auch aus Nicht-EU-Staaten, gewährleistet werden. Über die nationale Implementierung hinaus muss eine europaweite Vereinheitlichung angestrebt werden, um Mehrfachregistrierungen und -lizensierung in einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden und EPR-Systeme insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitenden Warenverkehr zu harmonisieren.  

 

2. Rolle des Gesetzgebers - Vor der Umsetzung in die nationale Gesetzgebung muss ein enger Austausch zwischen Politik und Wirtschaft erfolgen. Alle relevanten Akteure sind in den Dialog einzubeziehen, um praxisgerechte und tragfähige Regelungen zu entwickeln. Die Umsetzung durch den Gesetzgeber muss sich auf die Erfüllung von Mindestanforderungen konzentrieren.  

 

3. Marktüberwachung - Eine konsequente Marktüberwachung ist unerlässlich, insbesondere gegenüber Marktteilnehmern außerhalb der EU, um eine einheitliche, faire und durchsetzbare Umsetzung zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Diese Aufgabe muss von einer zuständigen Stelle auf Basis europäisch einheitlicher Regelungen sichergestellt werden. Für Drittstaaten ist ein System der Bevollmächtigten einzuführen, das wirksam kontrolliert wird, wobei die Industrie eine unterstützende Rolle übernehmen kann.  

 

Ebenso sind wirksame Sanktionsmechanismen notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Diese müssen auch ausländische Händler und elektronische Marktplätze einbeziehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure sicherzustellen.  

 

4. Umweltziele und Ökomodulation - Als ergänzende Ziel-Voraussetzung zu möglichen Sammelquoten sollte sich der Gesetzgeber für die Einführung ökologischer Produktanforderungen sowie einer europaweit einheitlichen und bürokratiearmen – d.h. praxisnah umsetzbaren und einfach nachweisbaren - Ökomodulation einsetzen.  

 

5. Verbraucherinformation und -kommunikation - Die Finanzierung möglicher Verbraucherkommunikation muss so geregelt werden, dass eine faire Belastung aller Beteiligten sichergestellt wird. Kampagnen sollen unter Einbezug aller Akteure entwickelt werden. Diese Verantwortung sollte durch flankierende Maßnahmen seitens der Politik und anderer Akteure ergänzt werden.  

 

6. Sammlung & Recyclinginfrastruktur   

Für den Aufbau eines funktionierenden EPR-Systems ist eine wirtschaftlich tragfähige, zukunftsfähige Sammlung- und Recyclinginfrastruktur entscheidend - nicht nur auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene. Freiwillige Sammlungen durch Hersteller oder den Handel sollten möglich bleiben und müssen in einem EPR-System honoriert werden. Gleichzeitig müssen bestehende, bereits bewährte Strukturen, sofern sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind, erhalten und weiterentwickelt werden.       

Download
Den Download des vollständigen Positionspapier finden Sie hier:
2025-09-25_Erweiterte_Herstellerverantwo
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