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Klarstellung: BTE-Äußerungen zur Maskenpflicht

Der BTE stellt fest, dass der Verband sich im Rahmen seiner am 18. März d.J. stattgefundenen Pressekonferenz nicht dafür ausgesprochen hat, eine Maskenpflicht im Einzelhandel grundsätzlich bzw. über den 2. April d.J. beizubehalten. Der BTE hat sich dahingehend geäußert, dass er aufgrund der aktuellen Verlautbarungen der Bundesländer nicht mit einem Verzicht der Maskenpflicht im Einzelhandel vor dem 2. April rechnet. Es ist richtig, dass der BTE auf die Entwicklung der Inzidenzzahlen hingewiesen hat und die Maskenpflicht derzeit noch für „tolerierbar“ erachtet, um letztendlich erneute 2 und/oder 3 G Regelungen im Einzelhandel zu verhindern.

 

Eine Forderung oder Bemerkung zur Maskenpflicht über den 2. April hinaus wurde nicht getätigt. Der BTE steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass die Maskenpflicht im Einzelhandel so schnell wie möglich fallen muss, wenn es die Umstände möglich machen.

 

Zusätzlich festgestellt wird, dass BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann auch nicht dafür plädiert oder gefordert hat, die Maskenpflicht bis Mai d.J. aufrecht zu halten. Er hat lediglich seine persönliche Einschätzung der Sachlage gegeben.