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ÜBH: Aktueller Stand bei den Schlussabrechnungen

Alexander Kipp (links) und Leo Faltmann von der Unternehmensberatung Fashionconsult.

Nachdem bis Ende September 2024 die Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen (ÜBH) eingereicht werden mussten, warten einige Händler noch auf die Bescheide. Grundsätzlich wurden die Hilfen überwiegend gebilligt. Die Unternehmensberatung Fashionconsult rät bei Ablehnungen vom Klageweg ab, weil es keinen Rechtsanspruch auf ÜBH gibt.  

 

Die letzte ÜBH-Deadline war Ende September 2024. Bis dahin mussten die Händler die Schlussabrechnungen einreichen. Und zwar sowohl für das Paket 1 (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen I bis III) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfen III Plus und IV). Alexander Kipp ist bei der Unternehmensberatung Fashionconsult der ÜBH-Spezialist und hat viele Mode- und Schuheinzelhändler bei der Abrechnung unterstützt. Der mb sprach mit ihm, wie er die aktuelle Situation im Fachhandel wahrnimmt. 


mb: Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand bei den Überbrückungshilfen?  

 

Alexander Kipp: Zum 1. Juni 2025 lag die Erledigungsquote z.B. in Bayern beim Schlussabrechnungspaket 1 bei 68 Prozent, das Paket 2 hinkt mit einer Quote von 36,2 Prozent deutlich hinterher. Das ist aber nachvollziehbar, die Pakete werden nacheinander abgearbeitet. Die Hilfen wurden überwiegend bewilligt, in einigen Fällen (6,4 Prozent) teilbewilligt, in 1,3 Prozent der Fälle wurde die Schlussabrechnung vollständig abgelehnt. Es wurde mehr zurückgefordert als nachträglich ausgezahlt, auch damit war leider zu rechnen. Der politische Rückenwind aus der Antragsphase im Jahr 2021 ist nicht mehr da. Für die anderen Bundesländer liegen keine verlässlichen Zahlen vor, vermutlich weicht der Stand der Bearbeitung aber nicht wesentlich ab.  

 

mb: Wo gibt es die größten Probleme für Mode- und Schuhhändler?  

 

Alexander Kipp: Tatsächlich häufen sich bei den Händlern aktuell wieder die Rückfragen. Viele Themen sind bekannt, z.B. die Frage nach verbundenen Unternehmen, die Bitte um Begründung der Corona-Bedingtheit des Umsatzeinbruchs oder die Ablehnung von Kostenpositionen, die im Antrag bzw. Korrekturantrag noch nicht berücksichtigt wurden. Des Weiteren weigern sich die Prüfstellen in vielen Fällen, strukturelle Änderungen bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes anzuerkennen. Es gab Fälle, in denen Online-Plattformen als separate Betriebsstätten anerkannt wurden, mit rechtswirksamen Schlussbescheiden. Leider sehen die Prüfer das Thema unterschiedlich, in einem Fall wurde Klage eingereicht, das Gericht hat diese aber abgelehnt.  

 

Aktuell werden seitens der Prüfstellen auch die Umsatzveränderungen gesamter Geschäftsjahre in den Blick genommen. Mit der sinngemäßen Argumentation, dass eine Corona-Bedingtheit von Umsatzrückgängen nicht vorliegen kann, wenn im Gesamtjahr 2021 oder 2022 ein höherer Umsatz erzielt wurde als im Vergleichsjahr 2019. Das widerspricht dem Wortlaut der FAQs, es wird interessant zu sehen, ob dieses Thema auch zum Dauerbrenner wird oder ob sich die Prüfstellen an dieser Stelle einsichtig zeigen.  

 

mb: Welche Maßnahmen kann man bei Rückfragen und im Ablehnungsfall ergreifen?  

 

Alexander Kipp: In manchen Bundesländern gibt es noch das Einspruchsverfahren, in vielen Fällen bleibt aber nur der direkte Einstieg in den Klageweg. Leider muss man konstatieren, dass Klagen selten Aussicht auf Erfolg haben. Laut bayerischer Statistik sind nur 0,8 Prozent erfolgreich, 20 Prozent der Klagen werden abgewiesen, bei 73 Prozent wurde die Klage durch den Antragsteller wieder zurückgenommen. Manchmal zeigt sich die Bewilligungsstelle aber auch einsichtig (6,2 Prozent der Fälle). Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um eine Billigkeitsleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es sollte daher gut überlegt werden, ob man den Weg durch die Instanzen beschreiten will.  

 

Hinweis: Im letzten Fashionconsult-Webmeeting wurde der aktuelle Status ausführlicher besprochen. Die Aufzeichnung ist auf YouTube https://youtu.be/lh0JMDxPqVY  und auf Spotify abrufbar (fashionconsult WEBMEETING Status Überbrückungshilfe - fashionconsult | Podcast on Spotify).  

 

Fashionconsult steht auch weiterhin gerne zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Prüfstellen im Rahmen der Schlussabrechnung zur Verfügung (https://www.linkedin.com/company/fashionconsult-unternehmensberatung/)