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BTE fordert vereinfachte Sonntagsöffnungen und flexible Handhabung

Der BTE plädiert in der aktuellen Debatte um Sonntagsöffnungen zuvorderst für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Denn die derzeitigen immensen Auflagen und Hürden der einzelnen Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden führen vielfach dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding”, klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

 

Pangels fordert daher die Abschaffung des Anlassbezugs, der sich in der Praxis als viel zu kompliziert und unsicher herausgestellt hat. Der Handel braucht statt bürokratischer Hürden jetzt klare und praktikable Rahmenbedingungen, um seinen Kunden ein verlässliches sonntägliches Einkaufserlebnis bieten zu können. „Das ist auch der Wunsch der meisten Mitarbeitenden, um im weiter zunehmenden Wettbewerb mit dem rund um die Uhr verfügbaren Onlinehandel ihren Arbeitsplatz zu sichern”, berichtet Pangels.

 

Bezüglich der Zahl verkaufsoffener Sonntage plädiert der BTE für Flexibilität, da die Wünsche im Handel in diesem Punkt oft weit auseinandergehen. Bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr dürften in den meisten Städten wirtschaftlich sinnvoll und für die Mitarbeitenden tragbar sein. „Für attraktive Standorte kann ich mir aber auch 10 bis 12 Sonntage vorstellen”, konstatiert Pangels. „Die Sonderregelung für Bäder und Touristenzentren zeigt ja, dass in Deutschland sogar noch weit großzügigere Sonntagsöffnungen funktionieren können - und zwar für Kunden, Mitarbeitende und den Handel gleichermaßen.”

 

Einfache Bedingungen für Sonntagsöffnungen hält Pangels auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für geboten. Als Beispiel nennt er die dubiose Sonderregelung zugunsten des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die sogar vom Bundesgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde und den betroffenen Modehändlern im Einzugsgebiet des Centers großen wirtschaftlichen Schaden zufügt. „Die Politik sollte nun endlich die unsägliche Bürokratie rund um die Sonntagsöffnung abschaffen, für Wettbewerbsgleichheit sorgen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Innenstädte leisten“, fordert Pangels.