Mit der Novelle des Baugesetzbuchs soll der große Wurf gelingen: Innenstädte werden grüner und wohnlicher, Kommunen bekommen mehr Macht bei Schrottimmobilien und Genehmigungsverfahren laufen zukünftig digital. Dies dürfe aber nicht zu Lasten des innerstädtischen Einzelhandels gehen, mahnt der BTE in einer Stellungnahme.
Die Bundesregierung will das Städtebaurecht umfassend modernisieren und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Kernpunkte sind eine vollständige Digitalisierung der Verfahren, die Stärkung des Wohnungsbaus in angespannten Märkten, erweiterte Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten sowie eine verstärkte Klimaanpassung. Zum 1. April 2026 wurde ein erster Entwurf zur BauGB-Novelle 2026 vorgelegt.
Wesentliche Ziele der BauGB-Novelle sind:
- verstärkte Ausrichtung auf eine Innenentwicklung,
- stärkere Verankerung von Maßnahmen zur Klimaanpassung,
- Schaffung von mehr Wohnraum in den Städten,
- Ausweitung des Vorkaufsrechts der Gemeinden bei Schrottimmobilien,
- vollständige Digitalisierung und Vereinfachung/Beschleunigung von Planungsprozessen.
Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren hat mit Blick auf die Bedeutung des Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels für die Entwicklung von Innenstädten eine Stellungnahme abgegeben.
Stärkung Innenentwicklung: Handel nicht vergessen
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Stärkung der Innenentwicklung wird vom BTE grundsätzlich begrüßt. Allerdings vermisst der Verband darin einerseits einen (konkreten) Bezug zum Einzelhandel mit entsprechender Würdigung der Bedeutung der Branche für den Erhalt und die Zukunft der Innenbereiche der Städte. Der BTE befürchtet, dass dem Einzelhandel nur noch eine untergeordnete Rolle in den Innenstädten zugewiesen wird und er im Baugesetzbuch keine adäquate Berücksichtigung (mehr) findet.
Städtische Klimapolitik/Klimaanpassung: Höhere Standortkosten befürchtet
Der BTE sieht grundsätzlich die Notwendigkeit, Städte/Innenstädte verstärkt an die Auswirkungen und Folgen des Klimawandels anzupassen. Allerdings sollten die Maßnahmen verhältnismäßig sein und dürften nicht zu einer „Überteuerung städtischer Standorte führen“. Dies könne zur Folge haben, dass weitere Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler schließen oder aus den Innenstädten abwandern.
Schaffung von Wohnraum wird begrüßt, darf Handel aber nicht beeinträchtigen
Die Stärkung der Wohnfunktion ist eine wesentliche Voraussetzung für die Belebung und den Erhalt der Multifunktionalität der (Innen-)Städte. Insofern befürwortet der BTE eine steigende Wohnnutzung. Allerdings dürfe sie in den zentralen Standortlagen nicht dazu führen, dass der innerstädtische Einzelhandel auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen beeinträchtigt wird.
Umgang mit Schrottimmobilien - wichtig für Sicherheit und Sauberkeit von Cities
Die geplante Ausweitung des Vorkaufsrechts der Gemeinden bei sogenannten Schrottimmobilien sieht der BTE positiv. Dies könne ein wirksamer Hebel für mehr Sicherheit und Sauberkeit in den Innenstädten und damit für eine höhere Standortqualität für den Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel sein.
Interessenten können die Stellungnahme des BTE bei BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels per E-Mail anfordern ([email protected]).
