Textilien und Schuhe sollen Teil der Kreislaufwirtschaft werden – so die politische Agenda. Vor diesem Hintergrund stand das erste Quartal 2026 beim BTE deutlich im Zeichen geplanter Regulierungen in Richtung Nachhaltigkeit.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen im Textil- und Schuhbereich werden sich spürbar verdichten. Zum einen durch die Einführung der ‚Erweiterten Herstellerverantwortung‘ (EPR), die den abfallrechtlichen Rahmen ausweitet. Und zum anderen durch die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), die sich in der Abstimmung befindet. Aus Sicht des BTE bleiben jedoch zentrale Detailfragen zur konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung bei beiden regulatorischen Vorhaben offen.
EPR-Eckpunkte lässt für Textilen und Schuhe wichtige Fragen unbeantwortet
Ab April 2028 müssen Unternehmen, die Textilien und Schuhe in Deutschland in Verkehr bringen, die Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling tragen. Händler mit Eigenmarken gelten dabei ebenfalls als Hersteller und unterliegen der unmittelbaren Verpflichtung. Händler ohne eigene Marken sind vor allem von indirekt anfallenden Kosten sowie Informationspflichten betroffen. Mit den lang erwarteten und am 27. März 2026 veröffentlichten EPR-Eckpunkten zeichnen sich erstmals Grundzüge der künftigen Systemarchitektur ab. Aus Sicht des Handels sorge das Papier für mehr Orientierung. Gleichwohl, so warnt der BTE, blieben wesentliche Fragen offen, etwa zu Zuständigkeiten, zum Vollzug sowie zur konkreten Ausgestaltung der Ökomodulation, die einer Präzisierung bedürfen.
BTE fordert konsequenten Vollzug der Vorgaben auch gegenüber Billiganbietern
Der BTE begleitet den politischen Prozess gemeinsam mit dem HDE sowie weiteren Verbänden. Entscheidend sei nun eine schlanke Ausgestaltung der Regelungen mit transparenten Gebühren, klar definierten Zuständigkeiten und ohne bürokratische Doppelstrukturen. Außerdem müssten für alle Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Der BTE fordert einen wirksamen Vollzug der Vorgaben, insbesondere gegenüber asiatischen Onlineplattformen und Ultra-Fast-Fashion-Anbietern. Praxistauglichkeit und fairer Wettbewerb gelten hier als oberster Maßstab.
Ökodesign-Kriterien für Textilien schwer messbar
Parallel zur EPR schreitet auf EU-Ebene die Ausgestaltung der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) für Textilien voran. Generelles Ziel dieser Verordnung sind langlebigere, reparierbare und recycelbare Produkte. Vorgesehen sind unter anderem Anforderungen an Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und Recyklatanteile sowie neue Informationspflichten über den Digitalen Produktpass (DPP). Für Textilien werden konkrete Vorgaben über delegierte Rechtsakte ab 2027 erwartet, mit einer anschließenden Umsetzungsfrist von mindestens 18 Monaten. Ebenfalls Teil der ESPR ist das Vernichtungsverbot unverkaufter Ware, das ab Juli 2026 für große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro gilt.
Die Umsetzungsfristen müssen verlängert werden
Der BTE unterstützt das Ziel der Abfallvermeidung, betont jedoch die Notwendigkeit klar geregelter Ausnahmen sowie verhältnismäßiger Dokumentationspflichten. Der BTE hat sich außerdem intensiv an den Konsultationen zur Studie des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission beteiligt, welche erste wissenschaftliche Grundlagen für künftige Ökodesign-Kriterien liefert. Dabei wurde deutlich, dass viele der diskutierten Kriterien derzeit kaum messbar sind, einen hohen Dokumentationsaufwand erfordern, und bislang weder belastbare Tests noch Nachweisverfahren existieren. Zudem werde die große Vielfalt textiler Produkte nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb fordert der BTE einen stufenweisen Ansatz, beginnend mit weniger komplexen Produktgruppen. Voraussetzung für tragfähige Vorgaben seien praxisnahe Fallbeispiele sowie belastbare Kostenmodelle. Zudem sind deutlich längere Umsetzungsfristen notwendig, um Lieferketten realistisch anpassen zu können.
In den kommenden Monaten will der BTE weiter die Perspektive der Branche in den politischen Prozess einbringen und intensiv auf eine praxisnahe und ausgewogene Ausgestaltung der regulatorischen Vorgaben hinwirken.
