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Sonderregelung für verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet: Handelsverband BTE fordert unverzüglich Aufhebung der „Lex-Outlet“

Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 4 U 202/21) entschieden, dass die Durchführungsverordnung, die dem Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) neben den vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen, zwölf weitere Sonntagsöffnungen zu Ferienzeiten erlaubt, verfassungswidrig und damit nichtig ist. Zuvor hatte bereits der BGH im Juli 2023 festgestellt, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG Zweibrücken sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattgefunden hat. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft und angepasst werden. Die Entscheidung über die Nichtigkeit der Durchführungsverordnung wirkt sich damit nicht nur unmittelbar auf die seinerzeit beklagte Betty-Barclay-Group aus, sondern entfaltet faktische Wirkung für alle Händler, die im ZFO Geschäfte betreiben. Der BTE hat das Verfahren von Anfang an begleitet.

 

Die nach einem ausführlichen, über mehrere Instanzen und Jahre geführten Rechtsstreit festgestellte Rechtslage, dass nämlich aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Rechtsverordnung keine Sonntagsöffnung zulässig sein kann, ist nach Ansicht des BTE nunmehr endlich anzuerkennen und durchzusetzen. Die derzeit noch anhängige Nichtzulassungsbeschwerde wird nach Ansicht des BTE keine andere Bewertung liefern können.

 

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatiert: „Nach langer Hinhaltetaktik fordern wir die neue rheinland-pfälzische Landesregierung auf, die entsprechende Durchführungsverordnung unverzüglich aufzuheben. Die Landesregierung hat jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen, was viele Einzelhändler im Einzugsbereich des ZFO, die unter dem ungerechtfertigten Umsatzabfluss zu leiden haben, immer noch vor den Kopf stößt. Die massive Ungleichbehandlung zulasten des stationären Mode- und Schuhhandels im Umfeld des ZFO muss ein Ende finden!“