Wie geht es 2026 nach dem Urteil des OLG Zweibrücken zugunsten von BTE-Präsident Steffen Jost weiter? Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, die Sonderregelung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage abzuschaffen. Betroffene Händler im Einzugsgebiet können die geöffneten Geschäfte auf Grundlage des OLG-Urteils abmahnen.
Bekanntlich hat am 23. Oktober 2025 das OLG Zweibrücken der Klage von BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt) gegen den Betty Barclay Store im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) wegen dessen Sonntagsöffnung stattgegeben. Als Konsequenz blieb der Betty Barclay Store am letzten Sonntag im Oktober geschlossen, während alle anderen Stores im Outlet geöffnet hatten. Denn: Das Urteil gilt nur für den Beklagten und nicht automatisch für die anderen Stores im ZFO.
Der BTE weist darauf hin, dass betroffene Händler im Einzugsgebiet ab sofort jedes konkurrierende Geschäft im ZFO wegen unzulässiger Sonntagsöffnung abmahnen können, da die ursprüngliche Sonderregelung aufgrund der Nähe zum Flughafen Zweibrücken nicht mehr automatisch greift. Mangels Konkurrenzbeziehung kann der BTE nicht selbst rechtliche Schritte gegen die Storebetreiber oder den Betreiber des ZFO (VIA Outlets) einleiten, bietet aber allen Händlern seine Unterstützung. Mit einem Anwaltsbrief hat der BTE zudem die Geschäftsführung von VIA Outlets angemahnt, im kommenden Jahr auf entsprechende Sonntagsöffnungen zu verzichten.
Zusätzlich werde der BTE in Kooperation mit dem EHV Rheinland-Pfalz die Landesregierung nunmehr nochmals auffordern, die Sonderregelung schnellstmöglich abzuschaffen. „Eine weitere Hinhaltetaktik werden wir mit Verweis auf geltend zu machende Schadenersatzansprüche nicht dulden. Das OLG-Urteil kommt einer Klatsche für die Landesregierung Rheinland-Pfalz gleich“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
