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BTE begrüßt Einleitung eines Kartellrechtsverfahrens gegen Temu

Der BTE begrüßt, dass das Bundeskartellamt am 8. Oktober ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland eingeleitet hat. Denn es existiert ein Verdacht, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte.  

 

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels dazu: „In Deutschland liegt die Preishoheit eindeutig beim Handel, das muss auch so bleiben! Kein Lieferant und keine Plattform sind berechtigt, dem Händler hierzu Vorgaben zu machen. Das gilt insbesondere für asiatische Verkaufsportale, die Deutschland und Europa mit oft minderwertigen Textilien, Schuhen und Accessoires überschwemmen, welche nachweislich immer wieder gegen deutsche Gesetze verstoßen. Der Gesetzgeber muss hier endlich durchgreifen und die unfairen Praktiken der asiatischen Plattformen wirksam stoppen!“