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EU-Verordnung: Neuware darf nicht mehr vernichtet werden

Ab voraussichtlich 2026 dürfen Großbetriebe in der EU angebotene Neuware nicht mehr vernichten. Dieses Verbot gilt auch für außereuropäische Anbieter und wird vor allem den Online-Handel vor Herausforderungen stellen. Im stationären Modehandel ist der Anteil nicht verkaufter Neuware gering. 

 

Unterhändler des europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf dieses Vernichtungsverbot geeinigt. Die offizielle Zustimmung des EU-Parlaments steht zwar noch aus, gilt aber Medienberichten zufolge als Formsache und wird für Anfang 2024 erwartet. Zwei Jahre später tritt das Verbot im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für Großbetriebe in Kraft, also spätestens Mitte 2026. Für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen vom Verbot ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt. 

 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren werde sich dafür einsetzen, dass die EU-Verordnung handelsfreundlich in deutsches Recht umgesetzt wird. Insgesamt rechnet der BTE aber nicht damit, dass diese Verordnung sehr große Auswirkungen auf den stationären Fachhandel hat. Einer Umfrage aus dem Jahr 2019 zufolge, werden von 1.000 angebotenen Artikeln nur zwei bis drei Artikel entsorgt oder recycelt. Für die Online-Player werden die Herausforderungen aufgrund der hohen Retourenquote ungleich größer sein.

 

Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien komme dieses Verbot nicht überraschend. Nach Einschätzungen des BTE macht Neuware allerdings nur einen Bruchteil dieser entsorgten Textilien aus. Ein vielfach höherer Anteil entfiele auf gebrauchte Textilen und Schuhe, die in den Haushalten durch Sterbefälle anfallen oder aus anderen Gründen aussortiert werden.