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FOC Montabaur: Geplante Erweiterung wird kritisch gesehen

Das 2015 mit einer Größe von 10.000 Quadratmetern eröffnete FOC Montabaur will seine Verkaufsfläche mehr als verdoppeln. Der BTE sieht diese Expansionspläne sehr kritisch und befürchtet negative Auswirkungen auf den Handel in den umliegenden Gemeinden. 

 

Das direkt an der Autobahn A3 gelegene Fashion-Outlet-Center (FOC) Montabaur möchte seine Verkaufsfläche von 10.000 auf 21.800 Quadratmeter deutlich erweitern. Einen entsprechenden Antrag hat die Immobilienfirma Fashion Outlet Grundbesitz, hinter der der Unternehmer Ralph Dommermuth (United Internet, 1&1) steht, bei der zuständigen rheinland-pfälzischen Planungsbehörde gestellt. 

 

Der BTE sieht diese Vergrößerung sehr kritisch und hat in Kooperation mit dem Handelsverband Mitte eine Auswirkungsanalyse erstellt, die schon erste positive Reaktionen ausgelöst hat. So hat der hessische Landtagsabgeordnete Tobias Eckert (SPD) eine parlamentarische Initiative gestartet, um die negativen Folgen der FOC-Erweiterung zu verhindern, weil er diese für unverhältnismäßig, regionalplanerisch unverträglich sowie schädlich für den umliegenden stationären Einzelhandel und die innerstädtischen Bereiche hält: „Geschäftsaufgaben und die Schwächung hessischer Innenstädte durch ein erweitertes Fashion-Outlet-Center in Montabaur sind nicht akzeptabel.“

Die wichtigsten Ergebnisse der Auswirkungsanalyse: 

  • Die mehr als geplante Verdopplung der Verkaufsflächen des FOC Montabaur ist unverhältnismäßig. Die Genehmigung war 2010 ausdrücklich mit Beschränkung auf einen Verkaufsflächenumfang von 10.000 Quadratmetern erteilt worden.
  • Die geplante Flächenerweiterung wird nicht zu einer wesentlichen Ausdehnung des bestehenden Einzugsgebietes führen. Während das Naheinzugsgebiet sowie auch das mittlere Einzugsgebiet identisch blieben, würde sich das Ferneinzugsgebiet nur marginal in östliche Richtung erweitern.  
  • Mit rund 86 Prozent würde sich der überwiegende Anteil des zu erwartenden Umsatzes des erweiterten FOC Montabaur durch Umverteilungen im Einzugsgebiet ergeben. Etwa 14 Prozent würden durch Streuumsätze (Zufallskunden, Touristen, Durchreisende) generiert.  
  • Bis auf die Stadt Montabaur selber wären in keinen anderen Städten und Gemeinden des Einzugsgebietes mit nennenswerten bzw. nachhaltigen Umsatzzuführeffekten durch das erweiterte FOC zu rechnen. Das Gegenteil wäre der Fall: Deutliche Umsatzverluste wären zu erwarten.  
  • Durch die geplante Erweiterung des FOC Montabaur würde eklatant gegen das Nichtbeeinträchtigungsgebot des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP) verstoßen, da die Versorgungsbereiche (Nah­ und Mittelbereiche) benachbarter zentraler Orte wesentlich beeinträchtigt würden. Die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche zahlreicher Grund-, Klein- und Mittelzentren im regionalen Kern- und Naheinzugsbereich ist gefährdet. 
  • Die städtebauliche Attraktivierungsbemühungen vieler Städte und Gemeinden im Nah- und mittleren Einzugsgebiet würden konterkariert. Bereitgestellte Städtebaufördergelder würden ins Leere laufen.  
  • Der BTE hofft, dass diese Auswirkungsanalyse von der obersten Landungsplanungsbehörde bei der Prüfung des Erweiterungsantrags ausreichend berücksichtigt wird.

Hinweis: Der BTE bietet betroffenen Händlern und Handelsverbänden an, eine Auswirkungsanalyse zu geplanten FOC/DOC bzw. entsprechenden Erweiterungen zu erstellen oder bei der Analyse unterstützend tätig zu werden. Interessenten können sich dazu an BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels (pangels@bte.de) wenden. Unter dieser E-Mail-Adresse kann auch die Auswirkungsanalyse zum FOC Montabaur angefordert werden.