Aktuell rücken Themen rund um die Corona-Hilfen wieder in den Fokus vieler Händler, obwohl die Anfänge der Krise schon über fünf Jahre zurückliegen. Das liegt u.a. an der medialen Aufmerksamkeit durch das Vorgehen der Behörden in Hessen, in dem Händler kurzfristig zur Rückmeldung und zum Nachweis von Liquiditätslücken im Rahmen der Soforthilfe aufgefordert wurden. Aber auch an zahlreichen Rückfragen der Prüfstellen zu den weiteren Überbrückungshilfen III, III Plus und IV. Vielfach werden dabei Sachverhalte in Frage gestellt, die im Rahmen des Ursprungsantrags akzeptiert und positiv beschieden wurden. Das sorgt für Verunsicherung und hohe Rückzahlungsforderungen.
Durch die steigenden Bearbeitungsquoten und den Versand von Schlussbescheiden verschieben sich die Schwerpunkte. Widerspruchs- und Klageverfahren rücken in den Fokus.
Der BTE veranstaltet daher am Montag, den 29. September 2025, um 10 Uhr, ein Webinar zum Thema „Status der Überbrückungshilfen“. Leo Faltmann und Alexander Kipp von der Unternehmensberatung fashionconsult sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Güntgen (dhpg, Köln) informieren
- über den Stand bei den verschiedenen Hilfsprogrammen,
- die Fragestellungen, die von den Behörden aufgeworfen werden und häufig zur Nichtanerkennung von Sachverhalten führen und
- die verbleibenden Möglichkeiten bei Ablehnung von einzelnen Sachverhalten oder ganzen Anträgen
Die Teilnahme am BTE-Webinar ist kostenfrei. Interessenten melden sich direkt bei fashionconsult, Alexander Kipp, E-Mail: kipp@fashionconsult.de. Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.

Alexander Kipp und Leo Faltmann
fashionconsult, Nottuln

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Güntgen
(DHPG Köln)