Der Konzentrationsprozess im stationären Modehandel hat wieder an Fahrt aufgenommen: 63 Prozent des Umsatzes entfielen 2022 auf Großunternehmen mit mehr als 100 Millionen Jahresumsatz. Kleine und mittlere Unternehmen haben gegenüber 2019 deutlich an Bedeutung verloren.
Die Corona-Pandemie hatte die jahrelange Konzentrations-Entwicklung im stationären Bekleidungshandel kurzzeitig unterbrochen. Doch seit 2021 setzt sich dieser Trend wieder fort. Laut der kürzlich für 2022 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik liegt der Umsatzanteil der Unternehmen in den Größenklassen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz mit 63,0 Prozent höher als der bisherige Rekordwert von 61,4 Prozent aus dem Jahr 2019.
Der Hauptgrund für diese Entwicklung dürfte ein Aufholprozess der Großbetriebe nach der Corona-Pandemie sein. 2020 und 2021 musste der gesamte stationäre Bekleidungshandel laut Umsatzsteuerstatistik einen starken Umsatzverlust in Höhe von fast 20 Prozent bzw. mehr als sechs Milliarden Euro gegenüber 2019 verkraften. Dieser betraf insbesondere große Flächen und Lauflagen der Großstädte.
So fiel der Umsatz der Großunternehmen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz im ersten Pandemie-Jahr überdurchschnittlich um 23,8 Prozent. Zudem sank die Gesamtanzahl an Großbetrieben um 22,5 Prozent, da manche Unternehmen durch pandemiebedingte Umsatzverluste in eine niedrigere Umsatzgrößenklasse abgerutscht sein dürften. 2022 ist die Anzahl wieder auf 39 Großunternehmen gestiegen (2021: 33) und der Umsatz in dieser Größenklasse nahm um 24,7 Prozent zu.
Kleine und mittlere Unternehmen aus dem Modehandel rangierten 2022 dagegen in ihrer Marktbedeutung deutlich unter dem Niveau von 2019. Die Zahl dieser Unternehmen in der Umsatzgrößenklasse bis fünf Millionen Euro ist dabei 2022 per Saldo um knapp 50 gesunken. Dagegen ist die Zahl der Unternehmen mit Umsätzen ab fünf Millionen Euro sogar um 70 gestiegen – sicher auch durch Zugänge aus niedrigeren Umsatzgrößenklassen.
Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik
Hinweis: Beim Zeitvergleich ist speziell bei der Zahl der Unternehmen zu berücksichtigen, dass seit 2020 in der Umsatzsteuerstatistik nur noch Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 22.500 Euro erfasst werden. Vorher lag die Erfassungsschwelle bei 17.500 Euro. Dadurch werde nach Einschätzung des BTE eine dreistellige Zahl von Kleinunternehmen nicht mehr berücksichtigt.