Ab 2025 müssen etliche Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler jährlich eine CSRD-Nachhaltigkeitserklärung abgeben. Mit einem neuen praxisorientierten Intensiv-Kurs unterstützt der BTE die Unternehmen bei Erfüllung dieser Berichtspflicht, die zukünftig auch im Hinblick auf Kreditvergaben eine immer größere Rolle spielen kann.
Das deutsche Umsetzungsgesetz der neuen europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
Im Rahmen des neuen CSRD-Intensiv-Kurses des BTE werden im Rahmen von drei Workshops u.a. folgende Fragen beantwortet: Welches der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für die Branche wesentlich? Wie führt man eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch? Welche Daten müssen gesammelt und veröffentlicht werden? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
Die Teilnehmenden erhalten zudem branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für den Textil-, Schuh und Lederwarenhandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle relevanten Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden.
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln. Weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025 (Köln). Als besondere Serviceleistung gibt es zudem einen wöchentlichen Jour fixe, um auftretende Fragen zeitnah diskutieren und klären zu können. Referentin und Kursleiterin ist die Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung über diesen Link.
Nachhaltigkeitskriterien werden Teil der Risikobewertung bei Krediten
Die CSRD gilt auch als ein wichtiges Instrument des Sustainable-Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach den drei ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, d.h. entsprechend des EU-Klassifizierungssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.