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BTE-Verbraucherumfrage: Kaum ungetragene Kleidung in deutschen Kleiderschränken

Die Textil- und Modebranche steht wegen ihres Ressourcenverbrauchs und vereinzelt auch problematischer Produktionsbedingungen immer wieder in der Kritik. Vor allem NGOs fordern daher regelmäßig, dass die Verbraucher ihren Modekonsum einschränken sollen. Sie belegen ihre Forderung u.a. damit, dass in Deutschland rund ein Fünftel der neu gekauften Bekleidung nie oder sehr selten getragen werden soll. „Marktexperten schätzen hingegen, dass ‚nur‘ rund ein Zehntel der Bekleidung (fast) nie getragen wird“, berichtet Axel Augustin, Geschäftsführer des BTE Handelsverbands Textil Schuhe Lederwaren. 

 

Zur Verifizierung dieser Annahmen zur Bekleidungsnutzung hat der BTE eine repräsentative YouGov-Verbraucherbefragung in Auftrag gegeben. Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum 8. und 10. Oktober 2025 insgesamt 2019 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren. Die Teilnehmer wurde gefragt, ob sie schon einmal Bekleidung (inkl. Schuhe und Unterwäsche, ohne Second Hand Ware) gekauft haben, die sie nie oder nur ein einziges Mal getragen haben oder tragen werden. Das Ergebnis (Antwort „keine Angabe“ wurde nicht berücksichtigt):   

  • 41,9 Prozent haben dies verneint, tragen also alle gekauften Bekleidungsartikel mehrmals. 
  • 45,9 Prozent gaben an, lediglich weniger als zehn Prozent aller Bekleidung (fast) nie zu tragen. 
  • 9,3 Prozent tragen bis zu einem Drittel der gekauften Bekleidung (fast) nie. 
  • Lediglich 3,0 Prozent tragen mehr einem Drittel der Modekäufe (fast) nie.   

Keine Informationen gab es bislang darüber, warum gekaufte Bekleidung nicht oder kaum getragen wird. Der BTE hat daher per YouGov-Umfrage ebenfalls die Gründe der Nicht-Nutzung ermittelt. Das Ergebnis (Mehrfachnennungen möglich):  

  • 47 Prozent gaben an, dass die Bekleidung nur für einen einmaligen Anlass (z.B. Hochzeit) gekauft wurde. 
  • 43 Prozent antworteten, dass die Ware doch nicht gefiel oder passte, aber nicht zurückgegeben werden konnte (z.B. bei Online-Käufen im Ausland). 
  • 29 Prozent teilten mit, dass sich ihre Kleider- bzw. Schuhgröße seit dem Kauf verändert hat, so dass die Bekleidung nicht mehr passt. 
  • Vier Prozent nannten andere Gründe, ohne diese weiter zu spezifizieren.   

Neu gekaufte Bekleidung und Schuhe wird damit nach BTE-Schätzungen zu über 90 Prozent aller Fälle mehrmals getragen. Und für die Nicht-Nutzung gibt es meist nachvollziehbare Gründe, die man den Käufern auch nicht vorhalten kann. „Speziell bei eher selten genutzter Anlassbekleidung kommt es z.B. immer vor, dass das Kleid oder der Anzug bei der nächsten Tragegelegenheit nicht mehr passt“, erläutert Augustin.  

 

Problematisch ist für den BTE dagegen, dass ungetragene „Fehlkäufe“ laut der Umfrage nicht zurückgegeben werden können. Denn für Online-Käufe gibt es in der EU ein 14-tägiges Rückgaberecht. „Und auch die meisten stationären Modegeschäfte zeigen sich beim Umtausch nicht genutzter Kleidungsstücke meist kulant“, weiß Augustin. Bekannt ist allerdings, dass über asiatische Plattformen bestellte Billigmode die Erwartungen der Kunden immer wieder enttäuscht, aber oftmals nicht zurückgeschickt werden kann. Und das, obwohl sie vielfach nicht einmal die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. „Wir gehen davon aus, dass vor allem solche Artikel ungetragen in den Kleidercontainern landen. Die Politik muss hier endlich wirksame Maßnahmen gegen die unkontrollierte Flut minderwertiger Mode nach Deutschland und die EU durchsetzen“, fordert der BTE-Geschäftsführer.