Unter www.bte.de, www.bdse.org und www.lederwareneinzelhandel.de sind allgemeine Informationen zur Tätigkeit und Organisation sowie ausgewählte Statistiken und Brancheninformationen verfügbar. Der BTE ist zudem Partner des vertikalen Verbände-Portals www.textination.de.
Die Verbandsmitteilungen des BTE werden wöchentlich in der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ veröffentlicht. Darüber hinaus werden vom BTE die Zeitschrift „mb marketing berater“, der kostenlose „mb-Newsletter“ sowie ein wöchentlicher gemeinsamer Newsletter von BTE, BDSE und BLE herausgegeben.
Spezialrundschreiben gibt es für den Bettenfachhandel und für die EFG – European Fashion Group. Die Verbandsmitteilungen des BLE in der Fachzeitschrift „Lederwaren-Report“ veröffentlicht.
BTE, BDSE und BLE haben Ende 2020 ein kompaktes zweiseitiges Info-Blatt mit zentralen Daten der drei Branchen erstellt. Ein Auszug:
Das Info-Blatt wurde den Einzelhandelsverbänden bereits zu Verfügung gestellt. Mitglieder im Einzelhandelsverband können es bei BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels anfordern. Kontakt: pangels@bte.de.
Informationen darüber, wie das Internet von Unternehmen des Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels genutzt werden kann, enthalten die BTE-Praxiswissen-Titel „Erfolgreicher Einsatz von Social Media im Modehandel“, „Aufbau eines Fashion-Online-Shops“, „Multichanneling im Modehandel“ und „Online-Marketing im Modehandel“.
Im Auftrag des BTE veröffentlicht das Institut des Deutschen Textileinzelhandels GmbH (ITE) regelmäßig Informationen über den gesamten deutschen Textileinzelhandel und unterhält ein umfangreiches Verlagsprogramm zu folgenden Themen:
Darüber hinaus betreibt das ITE das BTE Clearing-Center für den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Handel und Industrie und ist Herausgeber u.a. des Fachmagazins BTE marketing berater.
ITE GmbH, Weinsbergstr. 190, 50825 Köln
Tel.: 0221 921509-0, Fax: 0221 921509-10
Seit der Liberalisierung des Wettbewerbsrechts Mitte 2004 sind die sog. Sonderveranstaltungen nicht mehr ausdrücklich reglementiert. Räumungsverkäufe, Jubiläumsverkäufe und Schlussverkäufe lassen sich damit zu jedem gegebenen Anlass und ohne irgendwelche Anmeldung durchführen.
Eine wichtige wettbewerbsrechtliche Grenze bildet aber das Verbot der Irreführung. Darunter fällt auch das ausdrückliche Verbot von Mondpreisen. Unzulässig sein dürften ferner unechte Räumungsverkäufe oder falsche Geburtstage, wobei vor allem Grenzfälle durch die Gerichte geklärt werden müssen.
Weitere Hinweise zu diesem Thema finden sich in der BTE-Fachdokumentationen "Altware erfolgreich abschleusen".
Hilfestellung bei der Planung des geeigneten Veranstaltungszeitraums, der unterstützenden Marketingmaßnahmen und bei Umsatz- sowie Ertragshochrechnungen bietet BTE-KompetenzPartner Hutter&Unger.
Über Jahrzehnte war die BTE-Kalkulationsscheibe für tausende Modehändler ein unentbehrlicher Begleiter beim Einkauf. Mit deren Hilfe konnte jeder Nutzer schnell und bequem Spannen und Aufschläge sowie Netto- und Bruttopreise erkennen und berechnen.
Jetzt hat der BTE die Funktionen der Kalkulationsscheibe in eine App transferiert, die gleichermaßen auf Apple- und Android-Betriebssystemen läuft. Entwickelt wurde dieser „Handelskalkulator“ vor allem für Smartphones, er funktioniert aber auch auf Tablets.
Die App erlaubt es, den Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), den Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag zu errechnen, wenn jeweils zwei dieser drei Werte vorliegen. Blitzschnell können so beim Einkauf Kalkulationen überprüft und neu berechnet werden.
Um Nachbarwerte, wie z.B. den nächstmöglichen marktgerechten Verkaufspreis, und deren Auswirkungen auf die Basisrechnung zu beurteilen, können in der App unter Beibehaltung eines Werts die beiden anderen in kleinen Schritten verändert werden. Vor allem bei frei kalkulierbaren Artikeln werden damit die Folgen von Preis- und Spannenänderungen sofort sichtbar.
Hinweis: Die Installation der neuen Kalkulationsapp ist problemlos in wenigen Schritten möglich. Zu erwerben ist der „Handelskalkulator“ des BTE zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store. Durch Klick auf unten stehende Logos gelangen Sie direkt zum entsprechenden Download.
Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Ende 2017 kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen:
Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“
Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“
Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“
Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“
BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen dienen der Steuerung des eigenen Unternehmens und dem Vergleich mit anderen Betrieben der Branche. Die wichtigsten Kennzahlen sind Personal- und Raumleistung, Durchschnittsumsatz pro Kauf, Rohertrag, Lagerumschlag, Betriebsergebnis und die Rentabilitäts- bzw. Erfolgskennzahl. Einige dieser Kennzahlen enthält das BTE-Taschenbuch.
Hinweise zum Umgang mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen finden sich auch in der BTE-Fachdokumentation "Kurzfristige Erfolgsrechnung im Textileinzelhandel".
Auch bei vertikalen Flächenpartnerschaften werden betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle herangezogen. Um Missverständnissen in der Kommunikation zwischen Handels- und Industriepartnern vorzubeugen haben BTE und GermanFashion unter Mitwirken namhafter Unternehmen der Modebranche sowie der Unternehmensberatung hachmeister+partner eine gemeinsame Anwendungsempfehlung erarbeitet und im April 2009 veröffentlicht. Diese "Kennzahlen-Definition" in der vertikalen Flächensteuerung kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
Der BTE befürwortet die "Erklärung betreffend Beschaffungs- und Verhaltensregeln zur Gewährleistung von Sozialstandards" der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) (Internet: www.ave-international.de, E-Mail: info@ave-intl.de) gegen Kinderarbeit. Darin ist bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben die Beendung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten vorgesehen.
Webinar "Bündnis für nachhaltige Textilien": Kinder- und Zwangsarbeit in der Textil-Lieferkette.
Auch der mittelständische Einzelhandel sollte sich zumindest von seinen Lieferanten schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware nicht durch ausbeuterische Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt worden ist.
Auf Initiative des BTE und Verbänden der Bekleidungsindustrie wurde vor einigen Jahren das Standard-Kleiderbügel-Rückführ-System (SKRS®) geschaffen. Ende 2012 waren rd. 80 Unternehmen aus der Bekleidungsindustrie beteiligt, die ca. 40 Handelsunternehmen mit den Standard-Kleiderbügeln belieferten.
Koordiniert wird SKRS von GS1Germany, Frau Schalke, Tel. 0221 94714-410, E-Mail: kleiderbuegel@gs1-germany.de, Internet: www.skrs.org.
Das Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum Handel beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um den Handel der Zukunft.
Von der Beziehung zum Kunden über das Management der Lieferkette und des Warenwirtschaftssystems bis hin zur Zahlungsabwicklung und digitalen Kundenbindung. Darüber hinaus bietet die Digitalisierung nicht nur die Transformation von analoger Technik hin zu digitaler. Es ergeben sich völlig neue Geschäftsmodelle, Absatzmärkte und damit Chancen – auch für kleine Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird das Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum Handel als breit angelegte Branchenkampagne rund um das Thema Digitalisierung von KMU im Groß- und Einzelhandel umgesetzt.
Wer?
Mehrere starke Partner sind am Kompetenzzentrum Handel beteiligt: Der Konsortialleiter Handelsverband Deutschland, ibi research an der Universität Regensburg, das IFH Köln und das EHI Retail Institute.
Was?
Das Kompetenzzentrum Handel gibt konkrete Antworten auf die Fragen: Wie tickt mein Kunde heute und wie tickt der von morgen? Über welche Kanäle erreiche ich ihn? Kann ich ihn durch Gutscheine binden? Welches CRM brauche ich zum Management meiner Kundendaten?
Wo?
Das Kompetenzzentrum Handel kann an vier Orten in Deutschland besucht werden: in Berlin, Regensburg, Köln und Langenfeld.
In der Whitebox in Langenfeld können Händler neue Technologien und Storekonzepte in der Anwendung sehen und diese dort direkt testen. Ansprechpartner vor Ort geben Auskunft zu Einsatzmöglichkeiten, Praxiserfahrungen und Besonderheiten. Ebenso steht im Kölner Knowledge Center auf über 2500 Quadratmetern das Thema "Handel erlebbar machen" im Mittelpunkt. Händler können hier in Gruppenführungen die digitale Transformation im Handel erleben.
Zudem kommt das Kompetenzzentrum Handel mit dem „Digitalmobil Handel“ (DiMo) in die Regionen. Darin werden technische Lösungen mit einer deutschlandweiten Tour an die Händler herangetragen und im Rahmen von Unternehmensbesuchen oder Veranstaltungen konkret vorgestellt.
Unternehmen lernen am besten von Unternehmen. Nach diesem Motto wird es im Kompetenzzentrum viele Formate für Praxisgeschichten geben. Wie haben sich andere Händler digitalisiert? Was lief gut, was nicht? Die praktische Umsetzung und die damit einhergehenden Herausforderungen und Erkenntnisse will das Kompetenzzentrum Handel weitertragen und erfahrbar machen!
Zur Website: kompetenzzentrumhandel.de
Strikte Ablehnung von Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung
Der BTE Handelsverband Textil setzt sich für saubere und anerkannte Verbandspraktiken ein.
Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung lehnt der BTE konsequent ab.
Gerade für Interessenvertreter im politischen sowie öffentlich behördlichen Kontext gilt ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab im Umgang mit Amts- und Mandatsträgern. Der BTE setzt sich als Verband für einen rechtskonformen Umgang mit Amts- und Mandatsträgern sowie für Transparenz gemäß seinem Satzungsauftrag ein.
Korruptionsprävention in der Lieferkette
Dieser Leitfaden unterstütz Unternehmen dabei mit Herausforderungen umzugehen, die bei der Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen in der Lieferkette entstehen können. Herausgeber: Allianz für Integrität, Bündnis für nachhaltige Textilien, Deutsches Global Compact Netzwerk
Link: https://www.textilbuendnis.com/korruptionspraevention-in-der-lieferkette/
Das Thema Kreislaufwirtschaft gewinnt innerhalb der Textilbranche an Bedeutung. Mit der letzten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem 2021 in Arbeit befindlichen EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft für Textilien wächst der Druck auf Unternehmen, in Zukunft konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Die letzte Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz ergänzte die Zielhierarchie für den Umgang mit Abfällen. Entsprechend den Vorgaben einer neuen EU-Abfallrichtlinie wurde auch die (in der Praxis wenig bedeutsame) Vorbereitung der Wiederverwendung erwähnt. Die stoffliche Verwertung (keine Veränderung des Materials, siehe das Einschmelzen von Metallen oder Kunststoffen) hat nun als „Recycling“ Vorrang vor der energetischen Verwertung von Abfällen (Nutzung des energetischen Gehalts von Abfällen).
Hinweis: Innerhalb des Textilbündnis arbeitet der BTE im Arbeitskreis „Kreislaufwirtschaft“ mit. Ein umfangreiches Positionspapier zur EU-Textilstrategie wird im weiteren Verlauf der Beratungen/Erörterungen von EuroCommerce erarbeitet und ein Treffen bzw. ein Austausch mit Fachleuten der Kommission vorbereitet. Hierbei wird der BTE einbezogen werden und die Interessen des Textileinzelhandels vertreten.
Im Zuge rückläufiger Besucherzahlen in vielen Innenstädten wird das Thema Kundenbindung immer wichtiger. Bei folgenden Instrumenten bietet der BTE Unterstützung:
Seit über 60 Jahren werden im Nordschwarzwald in der "Lehranstalt des Deutschen Textileinzelhandels" junge Nachwuchskräfte für Führungspositionen in allen Stufen des Textil-, Schuh-, Sport- und Lederwarenhandels ausgebildet. Auch die vorgelagerten Industriestufen sowie Dienstleister im Modebereich sind interessierte "Abnehmer" für Nagold-Absolventen.
In zwei Jahren besteht die Möglichkeit an der gemeinnützigen, aber privaten Fachschule zum Betriebswirt (BTE) oder in kürzerer Zeit zum Fachwirt zu werden. Nach wie vor sind die Abschlüsse aus Nagold in der Branche hoch anerkannt und werden manch akademischem Grad vorgezogen. Wer will, kann aber von Nagold aus auch an Partnerhochschulen weiterstudieren und als Bachelor oder Master abschließen.Der BTE ist ideeller Träger der Schule, die als gemeinnützige GmbH von einem Aufsichtsrat geleitet wird. Unterstützt wird sie dabei von der ebenfalls gemeinnützigen Stiftung zur Förderung der LDT.
Details unter www.ldt.de.
Die Stiftung zur Förderung der LDT Nagold ist eine gemeinnützige Institution, die der Schule Räumlichkeiten und materielle Hilfen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus bietet die Stiftung u.a. alle 2 Jahre Stipendien für qualifizierte und engagierte Berufsanfänger, denen ein Vollzeitstudium an der LDT gewährt wird.
Die ehrenamtlich geführte Stiftung freut sich über jede Spende, die der Ausbildung des Branchennachwuchs zugeführt wird!
Details unter www.ldt.de/architektur/ldt-stiftung.html
vergeben durch die Stiftung zur Förderung der LDT Nagold, c/o BTE, Weinsbergstr. 190, 50825 Köln
1. Stipendienumfang
Das LDT-Stipendium umfasst im Regelfall die Studiengebühren für maximal 5 Semester des Vollzeitstudiums sowie ein Bücher-/Skriptengeld von je 75 € pro Semester. Zur Prämierung besonderer Studienleistungen kann auf Vorschlag der LDT-Geschäftsführung auch ein Stipendium für einzelne oder mehrere Semester (ab dem 3. Semester) des Vollzeitstudiums gewährt werden.
Das Stipendium entfällt ersatzlos zum jeweiligen Semesterende, wenn der/die Stipendiat/in unentschuldigt Präsenzzeiten an der LDT nicht besucht und/oder unentschuldigt an Klausuren und Prüfungen nicht teilnimmt.
2. Finanzrahmen
Der Vorstand der Stiftung zur Förderung der LDT Nagold entscheidet freibleibend jedes Jahr über den für die Stipendienvergabe zur Verfügung stehenden Finanzrahmen, die Zahl möglicher neuer Stipendienplätze und die Mittelfreigabe.
3. Auslobung
Nach der Entscheidung des Stiftungsvorstands über die für das nächste Studienjahr zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt eine öffentliche Auslobung über die TEXTILWIRTSCHAFT, den Schuhkurier und die Internetseite der LDT.
4. Bewerbungsschluss
Bewerbungen an die Geschäftsstelle der Stiftung in Köln sind möglich jeweils bis zum 30.11. eines Jahres für einen Studienbeginn im Folgejahr.
5. Form und Inhalt
Bewerbungen haben schriftlich zu erfolgen. Das Bewerbungsschreiben soll über die Motivation des/der Bewerbers/Bewerberin um ein Stipendium Aufschluss geben und Schulabschlusszeugnisse, Ausbildungszeugnis sowie ein eventuelles Empfehlungsschreiben des Ausbildungsbetriebs enthalten.
6. Bewerbungsvoraussetzungen
7. Stipendienvergabe
Das vom Vorstand der Stiftung für je vier Jahre benannte Vergabegremium wird beim Vorliegen mehrerer ähnlich guter schriftlicher Bewerbungen mit den besten Bewerbern ein persönliches Gespräch führen und danach seine Entscheidung treffen.
8. Vertraulichkeit
Die erfolgreichen Bewerber werden ebenso wie alle übrigen Bewerber nach Abschluss des Auswahlverfahrens persönlich, schriftlich und vertraulich über die Entscheidung des Vergabegremiums informiert. Die Namen von Stipendiaten werden nur mit deren Zustimmung veröffentlicht.
9. Freibleibendes Verfahren
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. So ist der Stiftungsvorstand insbesondere jederzeit frei in seiner Entscheidung, Finanzmittel für weitere Stipendien freizugeben oder nicht. Das vom Stiftungsvorstand eingesetzte Vergabegremium hat gestützt auf sachlich überprüfbare Gesichtspunkte zu entscheiden. Es ist in seinen Entscheidungen an keinerlei andere Weisung gebunden. Die Entscheidung des Vergabegremiums ist nicht anfechtbar. Die Verhandlungen des Vergabegremiums sind nicht öffentlich und vertraulich.
10. Datenschutz
Bewerbungsunterlagen, persönliche Daten, Zeugnisse und Schriftstücke, die als Scan oder in Papierform die Stiftung zu Bewerbungszwecken erreichen, werden bis zur Entscheidung des Vergabegremiums sicher aufbewahrt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb des vertraulich arbeitenden Vergabegremiums findet nicht statt.
Nach dem ersten Quartal des Folgejahres werden Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber um ein Stipendium gelöscht oder physisch vernichtet. Unterlagen von Stipendiaten werden zur Erfüllung rechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften 10 Jahre lang aufbewahrt. Auch hier findet keine Weitergabe - außer an die Verwaltung der LDT gGmbH - an Dritte statt.
Die Abwicklung von Reklamationen hat sich in den letzten Jahren zu einem echten Ärgernis entwickelt. Bemängelt wird neben einer zunehmenden Reklamationsquote auch der bürokratische Wildwuchs, da die Abwicklung von Reklamationen (Anforderungen, Vorgehensweisen und Formulare) bei fast allen Lieferanten unterschiedlich abläuft und daher unnötige Arbeitszeit kostet.
Der BLE Handelsverband Lederwaren, ein Mitgliedsverband des BTE, hat zusammen mit den beiden Einkaufsverbände Assima und Goldkrone eine "Empfehlung zur Abwicklung von Konsumenten- und Neuwaren-Reklamationen" erarbeitet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.lederwareneinzelhandel.de (Rubrik: Fachthemen).
In Deutschland soll noch in der laufenden Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz eingeführt bzw. erlassen werden. Parallel wird eine EU-Lieferkettenrichtlinie vorangetrieben.
Ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten oder in Haftung nehmen, die im Ausland beschafften Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf etwaige umweltschädigende oder gegen die Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen.
In Deutschland hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtet, einer unternehmerischen Sorgfaltspflicht per Gesetz nachzukommen, sofern nicht die Mehrheit der deutschen Großunternehmen bis zum Jahr 2020 entsprechende Prozesse freiwillig veranlassen. Dieser Passus im Koalitionsvertrag geht auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) aus dem Jahr 2016 zurück, in dem die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte betont wurde. Der Aktionsplan geht wiederum auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zurück, die die Einhaltung der Menschenrechte in Wirtschaftsbezügen gewährleisten sollen.
Daraufhin hat die Bundesregierung in einem Monitoring überprüft, inwieweit Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Am 8. Oktober 2020 wurde der Abschlussbericht dieses Monitoringprozesses verabschiedet. Demnach erfüllten im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 13 bis 17 % der betrachteten Unternehmen freiwillig die NAP-Anforderungen („NAP-Erfüller“). Weitere 10 bis 12 % der Unternehmen befinden sich „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen. Damit wurde der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 % „NAP-Erfüllern“ verfehlt.
Alle Anbieter von Textilien, Schuhe und Lederwaren sind sich über das Ziel einig, Kinderarbeit auszuschließen und grundlegende ökologische sowie soziale Mindeststandards zu sichern. In diesem Zusammenhang halten es BTE, BDSE und BLE für selbstverständlich, dass sich deutsche Unternehmen rechtskonform verhalten und ggf. für ihr eigenes rechtswidriges Verhalten haften – im Inland und im Ausland.
Ein großer Knackpunkt ist jedoch die angedachte Haftung für das Verhalten unabhängiger Dritter. BTE, BDSE und BLE lehnen es vehement ab, dass deutsche Unternehmen für Straftaten und Fehlverhalten speziell im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden, die von Unternehmen ohne vertragliche Beziehung zum deutschen Besteller und ohne dessen Kenntnis oder gar Billigung begangen werden. Überdies kann das deutsche Unternehmen mangels Durchgriffsrecht im Ausland die Verantwortung für das Handeln Dritter faktisch gar nicht übernehmen. Eine solche Abwälzung der Verantwortung widerspricht auch den Regeln von UN und OECD. Bei weiter juristischer Auslegung des geplanten Gesetzes wäre auch der mittelständische Modehandel verantwortlich für das Verhalten in der gesamten Lieferkette, also ggf. für Sub-Unternehmer z.B. in Bangladesch!